Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel wird trotz einer Strafanzeige wegen mutmasslicher Ehrverletzung nicht ermittelt. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben entschieden, Michels parlamentarische Immunität nicht aufzuheben.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte um die Aufhebung der Immunität ersucht, nachdem gegen Michel eine Anzeige wegen Onlinekommentaren im Zusammenhang mit dem EU-Vertragspaket eingegangen war. Der 49-Jährige hatte in sozialen Netzwerken einen Kritiker wiederholt als von einer Kapitalanlagegesellschaft bezahlten «Troll» bezeichnet.
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Die Rechtskommission des Ständerats sah jedoch einen klaren Zusammenhang zwischen Michels Äusserungen und seiner politischen Tätigkeit. Die Aussagen seien nicht schwerwiegend genug, um eine Aufhebung der Immunität zu rechtfertigen, heisst es. Auch die Immunitätskommission des Nationalrats hatte zuvor bereits gleich entschieden.
Damit bleibt Michel vor einer Strafverfolgung geschützt. Die Kommissionen betonten, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit des Parlamentsmitglieds höher zu gewichten sei.