Die Impfpflicht, die der Kanton St. Gallen mit Bussen von bis zu 20.000 Franken einführen will, hat einen Volksaufstand ausgelöst und die Debatte über Sinn und Unsinn von Impfobligatorien schweizweit neu entfacht.
Noch extremer als St. Gallen ist der Kanton Zürich – mit einer expliziten Strafandrohung von bis zu 50.000 Franken.
KEYSTONE/Christian Beutler
Im Kanton Zug droht aus wichtigen Gründen gar eine Einweisung in eine «geeignete Anstalt». Werden nun Bürger, die auf dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 10 Bundesverfassung) bestehen, hinter Gitter gebracht?
Weit über das Ziel hinaus schiessen auch Tessin und Waadt. Dort kann eine obligatorische Impfung für die gesamte Bevölkerung oder für das gesamte Kantonsgebiet angeordnet werden.
Der Kanton Wallis sieht eine Busse bis 100.000 Franken oder Haft bis zu drei Monaten vor. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden so aus allen Angeln gehoben.
Die kantonalen Strafbestimmungen und Bussen sind problematisch, weil sie über den Rahmen hinausgehen, den die Bundesgesetzgebung in Art. 22 des Epidemiengesetzes (EpG) formuliert. Solche Strafbestimmungen sind also möglicherweise bundesrechts- und verfassungswidrig.
Umso mehr richtet sich das Augenmerk nun auf die Bundesebene, wo derzeit eine Revision des Epidemiengesetzes in Gang ist. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat vergangene Woche mitgeteilt, dass sie «die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zum Thema Impfobligatorium beauftragt» hat. Es wäre höchste Zeit, diese Auswüchse zu stoppen.