Beim Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (Volksabstimmung am 8. März) informieren die Behörden bewusst selektiv und führen damit Volksvertreter und Volk in einem zentralen Punkt in die Irre. Dieser betrifft die Alleinerziehenden mit einem Kind. In den öffentlichen Kommissionsunterlagen wie auch in der offiziellen Botschaft finden sich nämlich nur Alleinstehende, also Personen ohne Kinder, und bei den Alleinerziehenden nur solche mit zwei Kindern. Was systematisch weggelassen wird, sind die Alleinerziehenden mit einem Kind.
Gian Ehrenzeller/Keystone
Das ist gleich in doppelter Hinsicht irreführend. Denn erstens ist ein Kind statistisch am häufigsten, die meisten Alleinerziehenden haben eines, nicht zwei oder mehrere Kinder. Die Geburtenrate in der Schweiz liegt heute bei unter 1,3.
Zweitens und vor allem: Die Alleinerziehenden mit einem Kind profitieren unter keinen Umständen von der Steuerreform. Sie gehören immer zu den Verlierern. Doch genau dies hat man den Parlamentariern wie auch der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen. Behördliche Desinformation durch Weglassen könnte man das auch nennen.
Grafiken und Berechnungen in den offiziellen Unterlagen zeigen die Situation Alleinstehender und der Alleinerziehenden mit zwei Kindern. Aber sie zeigen nie den Normalfall der Alleinstehenden mit einem Kind.
Dabei geht es ausgerechnet bei Letzteren, die von der Individualsteuer durchs Band bestraft werden, um Menschen, die es sonst schon oft nicht einfach haben. Die Mehrzahl von ihnen sind alleinerziehende Mütter, getrennt oder geschieden. Dass ausgerechnet sie mit der Individualbesteuerung bestraft werden, indem sie mehr Steuern bezahlen müssten als bei der heutigen Regelung, ist ein derart krasser Fehler der Vorlage, dass man offensichtlich kein anderes Mittel gesehen hat, als ihn zu vertuschen.