Karin Keller-Sutter scheint sich bereits damit abgefunden zu haben, in absehbarer Zeit zurückzutreten. Anders ist es fast nicht zu erklären, warum die FDP-Bundesrätin die Neuauflage der Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) erst gar nicht mehr bekämpft. Die Finanzministerin hat den sehr weit gehenden Gegenvorschlag, den der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, im Grundsatz gutgeheissen. Dies zeigen Recherchen der Weltwoche. Der «Nebelspalter» hatte zuerst darüber berichtet.
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Demnach soll sich die Finanzministerin im Vorfeld der Bundesratssitzung vom Mittwoch lediglich mit einem harmlosen Mitbericht eingeschaltet haben. Nebst einer Verständnisfrage zur Angleichung des Gegenvorschlags mit der entsprechenden EU-Richtlinie soll die Vorsteherin des Finanzdepartements (EFD) das federführende Justizdepartement (EJPD) auf offene Fragen zur Aufsichtspflicht von Schweizer Unternehmen hingewiesen haben. Grundsätzlich sei die FDP-Bundesrätin mit dem Gegenvorschlag einverstanden, bestätigt eine verlässliche Quelle aus des EFD.
Das erstaunt, weil sich in diesem Land niemand so stark und prominent gegen die Kovi ins Zeug gelegt hatte wie Keller-Sutter vor der Abstimmung im November 2020. So sehr, dass die Geschäftsprüfungsdelegation des Nationalrats später zum Schluss kam, die damalige Justizministerin habe in der Abstimmungskampagne den Informationsauftrag des Bundesrats «extensiv» ausgelegt. Die FDP-Bundesrätin war sich auch nicht zu schade, als Feindbild der linken Kovi-Koalition herzuhalten. Die Wochenzeitung WOZ bezeichnete Keller-Sutter etwa als «die lügende Bundesrätin».
Keller-Sutters plötzliche Passivität ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag den Initianten mehr als nur entgegenkommt. Am Kerngehalt der Kovi, der die Initiative von Beginn an zu einem Risiko für den Wirtschaftsstandort Schweiz gemacht hat, hat sich kaum etwas geändert. Es geht besonders um die Konzernhaftung für Schweizer Grossunternehmen. Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen für Schäden im Ausland, die durch Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten entstanden sind, haften. Hiesige Unternehmen müssen deshalb mit Klagewellen aus dem Ausland rechnen.
Nebst Keller-Sutter ist mit Aussenminister Ignazio Cassis auch der zweite FDP-Vertreter für den weitgehenden Gegenvorschlag. Ebenfalls SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sowie Mitte-Bundesrat Martin Pfister. Medienberichten zufolge sollen sich die beiden SVP-Bundesräte Guy Parmelin und Albert Rösti gegen den Gegenentwurf ausgesprochen haben.
Federführend ist hier der Justizminister Beat Jans, der bereits als Nationalrat für die Kovi gekämpft hat. Konzerne mit Sitz in der Schweiz müssten für ihre «skrupellose und menschenverachtenden Geschäftspraktiken» im Ausland belangt werden können, sagte der SP-Mann 2019 im Nationalrat. «Solange sich die Gesetze nicht ändern, werden diese Verbrecher nie zur Rechenschaft gezogen.»
Obwohl die erste Kovi 2020 mit deutlichem Ständemehr abgelehnt wurde, haben die Initianten kurz darauf nochmals fast die gleiche Initiative eingereicht. Falls es beim Gegenvorschlag des Bundesrats bleiben sollte, muss dieser bei einem allfälligen Referendum nur das einfache Volksmehr überwinden. Ob der Plan von Jans und seinen Genossen aufgeht, ist derzeit unklar. Abgestimmt wird voraussichtlich im Jahr 2028. Bis dahin dürfe FDP-Bundesrätin Keller-Sutter nicht mehr im Amt sein.