Deutsche Männer zwischen 18 und 45 Jahren müssen Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten neu generell genehmigen lassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums dem Portal Ippen.Media: Die Genehmigungspflicht gelte «grundsätzlich», auch ausserhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls.
Grundlage ist das im Dezember verabschiedete Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG), das zentrale Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes neu fasst. Während bislang eine Genehmigung nur im Krisenfall vorgesehen war, wird diese Pflicht nun auf den Normalzustand ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Wer ab dem 1. Januar 2026 länger als drei Monate im Ausland bleiben will, muss sich vorgängig bei einem Karrierecenter der Bundeswehr melden und den Aufenthalt bewilligen lassen.
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Eine Ablehnung ist laut Gesetz nur dann vorgesehen, wenn eine Einberufung unmittelbar bevorsteht. In allen anderen Fällen soll die Genehmigung erteilt werden. Ziel der Regelung sei eine «belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung», wie das Ministerium ausführt. Damit will der Staat offenbar sicherstellen, dass potenziell Wehrpflichtige jederzeit administrativ erfasst bleiben.
Die praktische Umsetzung wirft jedoch Fragen auf. Weder ist der genaue Ablauf abschliessend definiert, noch ist klar, welche Konsequenzen bei Verstössen drohen. Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass der Prozess noch in Ausarbeitung sei. Man arbeite an «Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen», um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Die Neuregelung dürfte Millionen Männer betreffen, von Studenten über Berufstätige bis hin zu im Ausland lebenden Deutschen. Gleichzeitig deutet die unklare Ausgestaltung darauf hin, dass zentrale Details erst nach Inkrafttreten konkretisiert werden.