Die Zürcher Politaktivistin Sanija Ameti muss sich heute vor dem Bezirksgericht verantworten – wegen einer Aktion, die in der Schweiz selten vor Gericht landet, aber einen Sturm der Empörung ausgelöst hat. Im Herbst 2024 hatte die 33-Jährige ein Foto von Maria und Jesus als Zielscheibe verwendet, darauf geschossen und das durchlöcherte Bild mit dem Wort «abschalten» auf Instagram veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Störung der Glaubensfreiheit und fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.
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Die Aktion war laut Anklageschrift geeignet, den «Religionsfrieden zu gefährden» und «gläubige Christen in ihrem Durchschnittsempfinden zu verletzen». Ameti selbst löschte den Post schnell und bat öffentlich um Vergebung. Trotzdem verlor sie ihren Job bei einer PR-Agentur und geriet auch in ihrer Partei, der GLP, in Ungnade.
Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli hält einen Freispruch für unwahrscheinlich: «Es würde mich wundern, wenn Frau Ameti freigesprochen würde», sagte er zu CH Media. Für das Gesetz genüge es, wenn religiöse Symbole öffentlich und in gemeiner Weise verunehrt würden – ein Jesus-Bild sei zweifelsfrei ein Objekt religiöser Verehrung.
Anders beurteilt dies Strafrechtsprofessorin Monika Simmler in der Republik: Ihrer Meinung nach liegt keine Störung des Religionsfriedens vor, und Ameti sei bereits durch den öffentlichen Druck ausreichend bestraft worden. Sie plädiert für einen Freispruch.
Der Blasphemie-Paragraf ist in der Schweiz kaum je Gegenstand von Verfahren. Im Schnitt gibt es nur rund vierzehn Anzeigen pro Jahr. Dennoch warnt Raselli davor, die Strafnorm vorschnell abzuschaffen: Religiöse Konflikte könnten eskalieren, wie die Geschichte zeige.