Das Bundesgericht beschäftigt sich weiter mit der Frage, ob die Referendumsabstimmung vom 28. September 2025 aufgehoben werden muss. Dies deshalb, weil Grossspenden für das Pro-Lager von Ringier und TX Group zu spät gemeldet worden sind.
Die streitgegenständliche E-ID-Abstimmung vom 28. September 2025 sei derart knapp ausgefallen, dass bereits das Fehlverhalten auch nur eines der drei Akteure geeignet gewesen wäre, das Abstimmungsresultat entscheidend zu beeinflussen, schreibt der Rechtsanwalt Artur Terekhov in einer Stellungnahme vom 18. Februar 2026 an das Bundesgericht. Es bestehe jedoch ein rechtswidriges Handeln gleich sämtlicher dieser Akteure. Die Abstimmung beziehungsweise deren Resultat müssten damit «zwingend aufgehoben werden».
Gleichentags hat die beschwerdeführende Organisation «Mass-voll!» in diesem Zusammenhang beim Statthalteramt Zürich Strafanzeige gegen Franziska Barmettler, CEO, und weitere Verantwortliche von Digital Switzerland erstattet – wegen «bewusst verspäteter Meldung mehrerer nichtmonetärer Zuwendungen» für die E-ID-Abstimmungs-Kampagne.
Und als wäre das nicht genug, warnt nun auch noch die Eidgenössische Finanzkontrolle vor Sicherheitslücken bei der E-ID und empfiehlt eine Verschiebung von deren Einführung.
Anmerkung: In einer früheren Version des Textes war auch die Swisscom erwähnt. Sie hat die Spende für den Abstimmungskampf nicht zu spät deklariert. Die Kritik an ihr betrifft vielmehr den Punkt, dass die Swisscom als Unternehmen, das mehrheitlich in Bundesbesitz ist, überhaupt in Abstimmungskämpfe eingreift und dafür Geld locker macht.