Im Berufungsverfahren gegen David Bendels, den Chef des Deutschland-Kuriers, hat die Staatsanwaltschaft Bamberg überraschend ihre Einschätzung geändert. Die Behörde will nun auf Freispruch plädieren – sofern in der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse hinzukommen. Hintergrund ist ein Meme über die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, für das Bendels im April 2025 zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
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Der Beitrag auf der Plattform X zeigte ein manipuliertes Foto Faesers, auf dem ein Schild mit der Aufschrift «Ich hasse die Meinungsfreiheit» zu sehen war – eine satirische Abwandlung eines Originals mit der Aufschrift «We Remember». Faeser hatte daraufhin persönlich Strafanzeige gestellt.
Das Amtsgericht Bamberg wertete die Bildbearbeitung zunächst als «bewusst falsche Tatsachenbehauptung» und nicht als Satire. Der vorsitzende Richter unterstellte, der Leser könne den Beitrag nicht als solchen erkennen. Zusätzlich zur Strafe wurde Bendels zur schriftlichen Entschuldigung verpflichtet.
Nun sieht die Staatsanwaltschaft die Sache anders: Es handle sich um eine «zulässige Meinungsäusserung» und «noch zulässige Machtkritik» an der damaligen Ministerin. Das Bild sei nicht als Tatsachenbehauptung zu werten, sondern falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit, zitierte der Tagesspiegel einen Sprecher der Behörde.
Bendels selbst zeigte sich zufrieden: «Das ist ein wichtiges Urteil, das nicht nur mich betrifft.» Seine Anwälte kritisierten insbesondere die Vorinstanz scharf: Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts sei «fernstliegend» gewesen.