Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einem Mann eine Busse und Gebühren von gesamthaft 500 Franken auferlegt. Er habe einen Goldfisch nicht artgerecht gehalten.
Auf die Situation gestossen war die Polizei bei einer Kontrolle in anderem Zusammenhang. Dort stellte sie fest: Beim Behältnis des Fischs fehlten «Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten». Tatbestand: Übertretung des Tierschutzgesetzes.
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Der Goldfisch selbst hätte dieses Urteil vermutlich nicht gefällt, sondern dem angeblichen Tierquäler eher die Füsse geküsst.
Denn der Mann hatte das Tier auf einer Baustelle im Morast aufgefunden und sofort gehandelt: Er füllte eine Plastikbox mit Wasser, rettete den Goldfisch und brachte ihn nach Hause. Dort gab es umgehend frisches Wasser und Fischfutter.
Die fehlenden «Rückzugsmöglichkeiten» dürften dem Fisch angesichts der Alternative – elendiglich in einer Baustellenlache sterben – als ziemlich profan vorkommen.
Aber immerhin hat die St. Galler Staatsanwaltschaft ein klares Zeichen mit starker Wirkung gesetzt. In Zukunft wird es sich jeder zweimal überlegen, ob er ein Tier retten soll, das vom Tod bedroht ist.
Eine verirrte und verletzte Schildkröte spontan ins Auto packen, um sie in ein Tierheim zu bringen? Bei einer Polizeikontrolle wäre mit Garantie eine Busse fällig, weil das Tier nicht vorschriftsgerecht im Fahrzeug platziert ist. Einen angefahrenen Hund in höchster Not transportieren, auch wenn keine Hundebox im Kofferraum steht? Das kann teuer werden.
Die Justiz wollte dem Tierschutz zum Durchbruch verhelfen. Was sie wirklich geschafft hat: dass künftig jeder lieber wegschaut.