Kampf gegen Privatbesitz? Warum die Abschaffung des Eigenmietwertes überfällig ist
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Kampf gegen Privatbesitz? Warum die Abschaffung des Eigenmietwertes überfällig ist

Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2024 die Abschaffung des Eigenmietwertes beschlossen. Was bedeutet dies? Wer in der Schweiz ein Eigenheim bewohnt, bezahlt dafür nicht nur Vermögenssteuern. Die Steuerbehörden addieren zum steuerbaren Erwerbseinkommen einen fiktiven Ertrag dazu, als ob die selbstbewohnte Wohnung einen Ertrag abwerfen würde. Dafür konnten bisher die Hypothekarzins- und Unterhaltskosten steuerlich in Abzug gebracht werden. Auf dem Nettobetrag, Eigenmietwert minus Aufwendungen, müssen Einkommenssteuern bezahlt werden. Wer sein Eigenheim vollständig abbezahlt hat, kann logischerweise keine Zinserträge geltend machen. Da den Eigenheimbesitzern aber effektiv keine Erträge zufliessen, müssen sie diese Steuern aus ihren übrigen Einkommen, oft bescheidene Renteneinkommen, bezahlen. Die Höhe dieses fiktiven Einkommens wird teils willkürlich festgelegt, denn eine Wohnung in Zürich kann ein Mehrfaches an Steuern auslösen wie eine identische Wohnung im Jura. Noch ist diese Vorlage nicht unter Dach und Fach, weil ein Referendum der links-grünen Neidpolitiker droht.

WALTER BIERI / KEYSTONE
ARCHIVE --- Einfamilienhaeuser in Birmensdorf, aufgenommen im Oktober 1999
WALTER BIERI / KEYSTONE

Gemäss der Gebäudestatistik 2023 gehören 67 Prozent der Gebäude Privatpersonen, weitere 12 Prozent juristischen Personen, 14 Prozent Gemeinschaften und 7 Prozent gemischten oder unbekannten Besitzern. Insgesamt verfügt die Schweiz über 4,9 Millionen Wohnungen. 1,4 Millionen Haushalte, die 36 Prozent aller Privathaushalte in der Schweiz entsprechen, leben in ihren eigenen Wohnungen, davon mehr als die Hälfte in Einfamilienhäusern. Rund 45 Prozent der Mietwohnungen befanden sich 2023 im Besitz von Privatpersonen. Wohnungen mit Baujahr vor 1946 gehörten in zwei Drittel aller Fälle Privatpersonen. Bei Wohnungen, die nach 2000 gebaut wurden, betrug dieser Anteil lediglich noch ein Drittel. Die Privaten verabschieden sich mehr und mehr vom Wohnungsbau, weil die administrativen Umtriebe, die Kosten und Markteingriffe der Politik abschrecken.

Die fiktiven Eigenmietwert-Einkommen führen bei älteren Leuten, die nach traditioneller Schweizer Manier ihr Eigenheim abbezahlt haben, um im Alter nicht dem Staat zur Last zu fallen, zu oft untragbaren Steuerbelastungen, vor allem wenn sie sonst nur über geringe AHV- und Renteneinkommen verfügen. Geringverdienende Rentner können ihre Hypotheken zudem selten erhöhen, um Bargeld für die Begleichung der Steuern zu beschaffen. Die Banken verweigern solche Aufstockungen meistens wegen der sogenannten Tragbarkeits-Regel. Die Zinsbelastung darf einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht übersteigen. Solche betagten Eigenheimbesitzer sind deshalb häufig gezwungen, ihre jahrzehntelang bewohnten Eigenheime zu verkaufen. Das ist den Links-Grünen egal, Hauptsache, der Privatbesitz wird geschädigt.

Das Eigenmietwertsystem dürfte auch mit ein Grund für die 2023 mit nur 42,6 Prozent europaweit tiefste Eigenheimquote der Schweiz sein. In den meisten europäischen Ländern liegt sie über 70 Prozent, in den USA bei 68 Prozent. Für viele junge Familien sind nicht nur die Grundstücks- und Baupreise eine hohe Hürde. Sie schrecken von einem eigenen Heim auch deshalb zurück, weil sie nebst den Zinskosten schon gleich nach dem Erwerb eines Eigenheims eine wesentlich höhere Steuerbelastung verkraften müssen.

Dieses Steuersystem ist seit langem umstritten, auch deshalb, weil Genossenschafter einer Wohnbaugenossenschaft letztlich Besitzer ihrer selbstbewohnten Wohnungen sind und darauf keine Eigenmietwert-Steuern bezahlen. Zudem garantiert der Bund zum Nulltarif Anleihen von Wohnbaugenossenschaften. Viele Mieter belegen kommunale Wohnungen zu nicht marktkonformen Preisen, Rabatte, die eigentlich als geldwerte Begünstigungen ebenfalls zu versteuern wären. Sollte die Eigenmietwert-Abschaffung an der Urne erneut abgelehnt werden, müsste man den Steuerstatus der bisher steuerbefreiten Wohnbaugenossenschafter genauer unter die Lupe nehmen.

Das Eigenmietwert-System führte dazu, dass die Schweizer Banken, vor allem Kantonal- und Regionalbanken, ihre Bilanz mit Hypothekarkrediten vollstopften. Diese machen heute meistens über 60 Prozent der Aktiven aus. Gleichzeitig unterhalten die Hypothekarschuldner Milliarden an Sparguthaben bei diesen Instituten, oder sie investieren ihre freien Mittel am Kapitalmarkt. Mit diesem Vorgehen optimieren sie ihre steuerliche Belastung. Je nach Höhe des Zinsniveaus profitiert der Fiskus oder der Hausbesitzer.

Um die Klumpenrisiken der Schweizer Banken im heimischen Immobilienmarkt zu reduzieren, wäre ein Rückbau der Bank-Bilanzen willkommen, denn die Schweizer Bevölkerung steht bei der privaten Verschuldung wohl an der Weltspitze. Allein die Hypothekarschulden pro vierköpfige Familie machen hierzulande rund 530.000 Franken aus. Allerdings handelt es sich um Bruttoschulden. Zieht man davon die finanziellen Guthaben ab, dann sieht die Lage weit weniger dramatisch aus.

Man weiss zwar nicht, für wie viele der Ende September 2024 ausstehenden 1195 Milliarden Franken Hypotheken mit den vorhandenen Kundeneinlagen von 1887 Milliarden bei einer Abschaffung des Eigenmietwertes amortisiert würden, zumal viele davon auf einige Jahre zinsgebunden sind. Aber die Banken müssen mit Ertragseinbussen rechnen. Sie werden wohl nicht nur Zinserträge, sondern auch verwaltete Vermögen verlieren, und es verbleiben ihnen viele schwächere Kreditkunden, die ihre Hypotheken nicht reduzieren können. Aber der Hauptteil der Hypothekarbestände wird dank Tilgungen von Hypotheken eine qualitative Aufwertung erfahren, weil die Belehnungshöhe der Pfandobjekte sinkt.

Die Nettozinserträge der Banken im Inland stellten sich 2023 auf 22 Milliarden (32 Prozent des gesamten Bruttoertrages von 70 Milliarden. Dazu kamen 21 Milliarden (31 Prozent) aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft, 11 Milliarden (16 Prozent) aus dem Handelsgeschäft und 15 Milliarden (22 Prozent) aus übrigen Quellen. Der Geschäftserfolg (ohne UBS-Sondergewinn aus CS-Deal) stellte sich auf 11 Milliarden und die bezahlten Steuern auf 3,2 Milliarden.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.