Der Fall hat das Potenzial, der Schweizer Demokratie sowie dem hiesigen Wirtschaftsstandort massiv zu schaden. Das Kantonsgericht in Zug lässt eine Klage von vier Fischern aus Indonesien gegen Holcim zu. Der in Zug domizilierten Zementherstellerin wird vorgeworfen, für wirtschaftliche, physische und sogar psychische Schäden der Fischer mitverantwortlich zu sein. Demnach bestünde ein Zusammenhang zwischen dem CO2-Ausstoss des Unternehmens und dem ansteigenden Meeresspiegel auf der Insel Pari, wo die Fischer leben.
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In dieser Logik könnten Schweizer Bergbahnen derzeit allfällige Mindereinnahmen aufgrund von zu hohen Temperaturen ebenfalls vor Gericht geltend machen. Und wer ist verantwortlich für die Evakuierungen in Brienz GR oder Blatten VS, zumal die dortigen Naturereignisse doch gewiss mit dem menschengemachten Klimawandel zu tun haben? Eines ist sicher: Mit diesem Entscheid ebnen die Zuger Kantonsrichter künftigen Fluten von Klimaklagen gegen Schweizer Unternehmen den Weg. Damit übersteuern sie auch die Konzernverantwortungs-Initiative, die im November 2020 an der Urne gescheitert ist.
Wie lange geht es noch, bis Glencore ins Visier einer Klimaklage gerät? Oder Trafigura in Genf? Diese und weitere Konzerne in Zug, Genf und sonst überall in der Schweiz emittieren nicht nur CO2, sondern sind vor allem für üppige Steuereinnahmen bei Gemeinden, Kantonen und Bund verantwortlich. Auch die hohen Löhne der Zuger Kantonsrichter werden mit Steuergeldern bezahlt. Zudem sind im Bundeshaushalt jedes Jahr rund 3,5 Milliarden Franken für Umweltschutz vorgesehen.
Doch damit nicht genug. Der Entscheid wurde von drei bürgerlichen Richtern gefällt: Von FDP-Richter Ruedi Ackermann sowie den beiden SVP-Richterinnen Daniela Panico Peyer und Martina Casutt. Zudem liessen sie in ihrem Entscheid deutlich durchblicken, dass Richter nicht nur prüfen, ob die vom Bundesparlament im Namen von Volk und Ständen beschlossenen Gesetze eingehalten werden. Sie sehen sich selbst auch in der Rolle des Gesetzgebers, in der Rolle der Legislative.
Demnach dürften Gerichte ruhig auch mal «Impulse» geben, «um politische Debatten anzustossen», schreiben die Zuger Kantonsrichter etwa im Hinblick auf die Frage, ob die Haftung für klimabedingte Schäden neu auf dem zivilrechtlichen Weg erstritten werden kann. Richter sollten «das Recht fortbilden», das bedeute noch lange keine Verletzung der Gewaltenteilung.
Die Zuger Richter scheinen vom Bundesparlament ohnehin nicht viel zu halten. Dass Stände- und Nationalrat das Klimaurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichthofs zugunsten der Klima-Seniorinnen mit einer gemeinsamen Erklärung heftig kritisiert haben, spiele im Verfahren gegen Holcim ohnehin «keine Rolle», heisst es im Entscheid. Die Zuger Kantonsrichter wollen indonesische Fischer vor den CO2-Emissionen der Holcim schützen. Wer schützt das Schweizervolk und die Kantone vor den Zuger Kantonsrichtern?