Kniefall vor Trump: Aussenminister Cassis will Neutralitätsrecht mit Blick auf Iran-Krieg nicht anwenden
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Kniefall vor Trump: Aussenminister Cassis will Neutralitätsrecht mit Blick auf Iran-Krieg nicht anwenden

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Kniefall vor Trump: Aussenminister Cassis will Neutralitätsrecht mit Blick auf Iran-Krieg nicht anwenden
Kniefall vor Trump: Aussenminister Cassis will Neutralitätsrecht mit Blick auf Iran-Krieg nicht anwenden
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Israel und die USA haben Ajatollah Ali Chamenei, den Obersten Führer des Landes, eliminiert. In Teheran werden Schulen bombardiert. Der Iran greift Militärstützpunkte in mehreren US-Satellitenstaaten an. Im Nahen Osten ist ein Flächenbrand im Gang.

Die Schweizer Regierung, die bis heute durch ihr Schutzmachtmandat zwischen dem Iran und den USA eine Vermittlerrolle innehat, weigert sich seit Beginn des Krieges, strikt neutral zu agieren. Das Neutralitätsrecht kommt nach wie vor nicht zum Tragen. Es könne nicht «beurteilt werden, ob die Eskalation im Nahen Osten die Anwendungsvoraussetzungen» erfülle, hiess zu Beginn der Woche im EDA. Massgeblich seien die Dauer des Konfliktes und die Intensität. Inzwischen tobt der Krieg seit knapp einer Woche. Aussicht auf ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Die Intensität könnte höher nicht sein. In Bundesbern jedoch hält man weiterhin an der anfänglichen Position fest.

Michael Buholzer/Keystone
Bundesrat Ignazio Cassis
Michael Buholzer/Keystone

Die Frage, ob nicht längst das Neutralitätsrecht angewendet werden müsste, stelle sich gegenwärtig noch nicht, meinte Bundesratssprecherin Nicole Lamon am Freitag an der Pressekonferenz der Landesregierung. Einen Entscheid habe die Exekutive dann zu treffen, wenn die US-Regierung den Schweizer Luftraum für ihre militärischen Operationen nutzen oder Kriegsmaterial aus der Schweiz kaufen wolle. Bisher sei dies nicht geschehen. Entsprechende Gesuche seien seit Ende Februar 2026 keine eingegangen. Darüber sei auch die Landesregierung am Freitag informiert worden, heisst es aus der Bundeskanzlei.

Anders als heute wendete der Bundesrat im Kosovo- und im Irakkrieg das Neutralitätsrecht noch an. Die Schweiz verbot den USA vorübergehend Waffenlieferungen und militärische Überflüge. Im Irakkrieg hob der Bundesrat die Anwendung wieder auf, als die Bush-Regierung Mitte April 2003 die wichtigsten Städte des Landes eingenommen hatte. Der Entscheid aus Bern sorgte für Kritik. Befürworter der Neutralität argumentierten damals, der Krieg sei noch lange nicht vorbei, was sich im Nachhinein als richtig herausstellte.

Der heutige Eiertanz von Cassis und Co. ist vor diesem Hintergrund umso bemerkenswerter. Der Landesregierung fehlt die Kraft, strikt neutral zu sein. Sie will es sich auf keinen Fall mit US-Präsident Donald Trump verspielen. Die Zollverhandlungen stehen weiter an.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.