Der deutsche Völkerrechtsprofessor Matthias Herdegen hält die Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran unter bestimmten Voraussetzungen für völkerrechtlich begründbar. In einem Interview mit der Zeit verwies Herdegen auf das Selbstverteidigungsrecht der Staaten nach der UN-Charta.
Die Charta räume Staaten das Recht ein, sich gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zu verteidigen, sagte Herdegen. Umstritten sei jedoch, wie früh ein solcher Angriff erwartet werden müsse, damit präventive Verteidigung zulässig sei. Genau an dieser Stelle setze die Argumentation der USA und Israels an.
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Herdegen verwies auf das iranische Atomprogramm sowie auf Drohungen Teherans gegen Israel. Es sei «schlicht unzumutbar», von einem Staat zu verlangen, zu warten, bis gegnerische Raketen einsatzbereit seien. Schon eine einzige Nuklearwaffe könne Israel existenziell bedrohen.
Zugleich betonte der Jurist, dass es in der Völkerrechtslehre unterschiedliche Auffassungen gebe. Man könne hier «mit guten Gründen unterschiedliche Ansichten vertreten». Daher sei es problematisch, den Militäreinsatz pauschal als eindeutigen oder schwersten Verstoss gegen das Völkerrecht zu bezeichnen.
Auch die Beteiligung der USA könne durch kollektive Selbstverteidigung begründet werden. Die UN-Charta erlaube es Staaten, ein angegriffenes Land militärisch zu unterstützen.
Ein Regierungswechsel im Iran könne hingegen kein rechtlicher Grund für einen Krieg sein, sagte Herdegen. Ein solcher Machtwechsel sei jedoch häufig eine Folge militärischer Interventionen gegen autoritäre Regime.