Kopftuch-Affäre in Eschenbach: In einer St. Galler Gemeinde sollte eine Islam-Konvertitin als Primarschullehrerin eingestellt werden. Die Eltern wehrten sich dagegen
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Kopftuch-Affäre in Eschenbach: In einer St. Galler Gemeinde sollte eine Islam-Konvertitin als Primarschullehrerin eingestellt werden. Die Eltern wehrten sich dagegen

Die Eltern der künftigen Primarschüler im sankt-gallischen Eschenbach erreichte das Mail der neuen Klassenlehrerin F. A.* vor einigen Wochen. Darin wurde zu einem «Kennenlernnachmittag» von der designierten Klassenlehrerin eingeladen: «Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Pausenplatz und gehen danach gemeinsam in unser zukünftiges Klassenzimmer. Dort erwartet euch ein bunter Nachmittag mit: kleinen Bastelarbeiten, gemeinsamer Musik, Zeit zum Kennenlernen.» Die Kinder wurden aufgefordert «Buntstifte, Schere, Klebstift und ein persönliches Foto» mitzubringen.

Kopftuch-Affäre in Eschenbach: In einer St. Galler Gemeinde sollte eine Islam-Konvertitin als Primarschullehrerin eingestellt werden. Die Eltern wehrten sich dagegen

Unterschrieben war: «Mit lieben Grüssen».

So weit, so gut. Das Problem an der Sache: Im Bild oben links präsentierte sich die Lehrerin mit islamischem Kopftuch.

Was in politisch links dominierten Städten möglicherweise keine grösseren Reaktionen hervorgerufen hätte, sorgte in Eschenbach bei mehreren Eltern für grosse Irritation. Detail am Rande: In Eschenbach waren die Proteste gegen die Corona-Massnahmen vor dreieinhalb Jahren schon besonders laut: Eltern hatten sich gegen Maskenpflicht und Impfregime gewehrt.

Und nun pochten sie auf das Recht Ihrer Kinder auf eine neutrale Bildung: «Kinder der Volksschule haben das Recht auf einen neutralen Unterricht (politisch, wie auch religiös). Dies geht bereits aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor». Deshalb lehnten sie die designierte Lehrerin ab.

Während sich der Rektor der Schule auf «Religions- und Meinungsfreiheit» berief, auf den Fachkräftemangel verwies und die Lehrerin, eine Konvertitin zum Islam aus Deutschland, ins Amt hieven wollte, gaben die Eltern nicht locker. Bezug nehmend auf den Rechtsdienst verlangten sie, dass die Primarschule ein «religionsneutraler» Raum sein müsse: Weder das Anbringen eines Kruzifixes an der Wand noch das Tragen eines Kopftuchs durch die Lehrperson sind gesetzeskonform. Eine Mutter sagte: «Es gilt bei gewissen Lehrern schon als anstossend, wenn ein Kind mit einem Edelweisshemd zum Unterricht erscheint.»

Darauf sah sich die Schule doch noch zu einer Reaktion veranlasst. In einem Mail hiess es: «Nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte – fachlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher – hat die strategische Führung der Gemeinde entschieden, das ursprüngliche Anstellungsverhältnis mit der Lehrerin nicht einzugehen.»

So gibt es derzeit viele Verlierer: Die Schulleitung, die reichlich weltfremd handelte und die Lage gründlich verkannte, die Lehrerin, die die Stelle nicht antreten darf – und die angehenden Primarschüler, die noch ohne Lehrperson dastehen.

Sucht man einen Sieger, findet man ihn am ehesten beim gesunden Menschenverstand. Schliesslich kann es nicht sein, dass bei Symbolen des Islams die grössere Toleranzgrenze gilt als bei freundeidgenössischen Edelweisshemden.

*Name der Redaktion bekannt

 

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