Maximal einmal pro Jahr richtet die Schweiz einen offiziellen Staatsempfang aus. Dabei sind jeweils Gäste von ganz unterschiedlicher Bedeutung und Hubraumklasse geladen. 1980 beispielsweise weilten das Oberhaupt des Commonwealth, die britische Königin Elisabeth II., und ihr Gemahl Philip, Herzog von Edinburgh, mehrere Tage lang in der Schweiz. 2025 ist es die Präsidentin des Kosovo, Vjosa Osmani. Immerhin nahm der allerdings ungekrönte Fussballkönig Xherdan Shaqiri am Staatsbankett teil.
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Es handle sich um eine grosse Ehre für den kleinen Balkanstaat, und in der kosovarischen Diaspora sei «die Freude darüber fast überschwänglich». So glaubt es jedenfalls in fast überschwänglicher Freude der aus dem Kosovo stammende Enver Robelli im Tages-Anzeiger.
Bei all dem Jubel geht vergessen, dass die Schweiz nach ihrer eigenen, erklärten und ansonsten strikten völkerrechtlichen Praxis den Kosovo nie hätte anerkennen dürfen. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten erklärt seine hehren Grundsätze bei der Anerkennung von Staaten so: «Gemäss der Drei-Elemente-Lehre soll ein Staat folgende Eigenschaften aufweisen: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt.»
Im Falle des Kosovo ist schon das Staatsgebiet nicht unumstritten, wird es doch grundsätzlich nach wie vor von der Republik Serbien beansprucht. Was das «Staatsvolk» betrifft, so bezeichnet sich die Mehrheit der Bürger des Kosovo als Albaner. Weit entscheidender aber ist das dritte Element der Drei-Elemente-Lehre: die Staatsgewalt.
Dass diese Staatsgewalt im Kosovo nicht gesichert ist, beweist die ständige Präsenz von fremden Truppen, etwa auch von bis zu 215 Armeeangehörigen im Rahmen der Kosovo Force (KFOR). Ihr Auftrag besteht darin, die nicht vorhandene Staatsgewalt sicherzustellen. Diese Besatzungssoldaten müssen für die kosovarische Bevölkerung ein sicheres und stabiles Umfeld schaffen und die Bewegungsfreiheit für alle Menschen sicherstellen.
Gemäss ihren eigenen Grundsätzen hätte die Schweiz also 2008 das Kosovo keinesfalls als unabhängigen Staat anerkennen dürfen. Genau wie es übrigens fünf EU-Staaten bis heute nicht getan haben. Zum Beispiel Spanien, das befürchtet, dass sich ansonsten Katalonien, das Baskenland oder Andalusien selbständig machen würden.