Ein paar Juristen haben Bundesrat Ignazio Cassis beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angezeigt. Der Vorwurf klingt dramatisch: Mitschuld an israelischen Kriegsverbrechen.
Nicht weil Cassis etwas getan hätte – sondern weil er angeblich zu wenig getan hat. Er habe Israel nicht genug unter Druck gesetzt, an diplomatischen Beziehungen festgehalten, und Exporte nicht einfach gestoppt.
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Was als mutiger Rechtsakt verkauft wird, ist in Wirklichkeit der Versuch, politische Kritik in strafrechtliche Schuld umzumünzen. Unterschrieben wurde die Klage unter anderem von Weltwoche-Kolumnist Jean-Daniel Ruch, der zwischen 2016 und 2021 die Schweiz in Tel Aviv vertrat. Als Botschafter hatte er sich intensiv und erfolgreich für die Kooperation zwischen schweizerischen und israelischen Firmen eingesetzt.
Nur: Der Internationale Strafgerichtshof ist kein politisches Druckmittel. Er ist kein Tribunal für missliebige Aussenpolitik und auch kein Ort für moralische Abrechnungen. Der IStGH verfolgt einzelne Täter für die schlimmsten Verbrechen überhaupt – Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wer ihn benutzt, um Aussenminister für ihre Haltung zu belangen, hat entweder den Zweck des Gerichts nicht verstanden oder nimmt dessen Missbrauch bewusst in Kauf.
Strafrecht funktioniert nicht nach dem Motto «Falsche Meinung gleich schuldig». Internationale Strafbarkeit braucht harte Kriterien: einen konkreten Tatbeitrag, einen klaren Zusammenhang zu einem bestimmten Verbrechen und einen nachweisbaren Vorsatz. Davon ist hier nichts zu sehen. Der Satz «Er hätte mehr tun müssen» mag politisch empören, ist aber strafrechtlich fragwürdig und vielleicht nicht einmal irrelevant. Das Völkerstrafrecht kennt kein Verbrechen der diplomatischen Zurückhaltung.
Richtig schräg wird es beim Thema Rüstungs- und dual-use-Exporte. Die Schweiz lieferte keine Waffen in den Gaza-Krieg, sondern hat ein sehr strenges Exportkontrollsystem. Und selbst wenn ein exportiertes Gut später missbraucht wird, macht das keinen Aussenminister zum Straftäter. Beihilfe setzt Wissen und Willen voraus – nicht bloss ein abstraktes Risiko oder nachträgliche moralische Empörung.
Der eigentliche Denkfehler der Anzeige liegt tiefer: Sie vermischt staatliche Politik mit persönlicher Kriminalität. Aussenpolitik ist ein kollektiver, rechtlich gebundener Prozess, kontrolliert von Parlament, Gerichten und Öffentlichkeit. Wer daraus individuelle Strafschuld bastelt, will das Strafrecht politisieren. Die Folgen wären absurd: Dann könnte künftig praktisch jeder westliche Aussenminister angezeigt werden wegen fast jedes Konflikts auf dieser Welt.
Möglich wird das Ganze durch Artikel 15 des Rom-Statuts. Jeder darf beim Ankläger des IStGH eine Anzeige einreichen. Die Hürde für die Einreichung einer Information ist niedrig, der mediale Effekt gross. Juristisch verlaufen die meisten dieser Anzeigen im Sand. Politisch aber funktionieren sie: Schlagzeilen, Skandalisierung, moralischer Druck. Es geht weniger um Recht als um Wirkung.
So wird der Internationale Strafgerichtshof Teil einer Strategie, die man ruhig beim Namen nennen darf: lawfare. Recht als Waffe, nicht als Instrument der Wahrheitsfindung. Schuld wird ausgeweitet, Verantwortung entgrenzt, Politik kriminalisiert. Das bringt Applaus im Aktivismus – schadet aber dem Recht.
Stop Complicity, die die Klage eingereicht hat, ist Teil einer breiteren lawfare-Strategie, bei der juristische Instrumente genutzt werden, um staatliche Politik zu delegitimieren. Ziel ist es, strafrechtliche Schuld auszuweiten – weg von konkreten Taten einzelner Täter hin zu einer diffusen strukturellen Verantwortung. Typisch für diese Kampagnen ist der Fokus auf Symbolfiguren statt auf tatsächliche Täter. Die juristische Argumentation wird dabei bewusst extrem weit ausgelegt. Es geht weniger um reale Verurteilungen als um Wirkung: politische Abschreckung, mediale Aufmerksamkeit und die schrittweise Normalisierung des Begriffs «Mitschuld» auch dort, wo das Strafrecht sie gar nicht kennt.
Besonders häufig ins Visier geraten dabei Israel und Staaten, die mit Israel kooperieren. Dass die Beweislast extrem hoch ist, die Zuständigkeit der Gerichte oft fraglich bleibt und viele Verfahren jahrelang ohne Anklage enden, wird bewusst in Kauf genommen. Der politische Effekt entsteht lange vor einer juristischen Prüfung. Rechtlich ist festzuhalten: Stop Complicity ist keine staatliche Stelle und keine Ermittlungsbehörde. Aktivistische Strafanzeigen haben keinen besonderen Status, und der Internationale Strafgerichtshof ist nicht verpflichtet, solche Eingaben weiterzuverfolgen – die grosse Mehrheit wird nie eröffnet.
Am Ende bleibt ein schlichtes Fazit: Die Anzeige gegen Ignazio Cassis ist rechtlich nicht haltbar. Sie ist ein Missbrauch des IStGH. Wer so argumentiert, dem geht es nicht um Recht. Er missbraucht es als Mittel zum Zweck – in der Hoffnung auf mediale Resonanz. Wie dieser Text zeigt, mit einigem Erfolg.