Vor wenigen Tagen berichtete die Jüdische Rundschau darüber, dass mit afghanischen Ortskräften auch deren Zweitfrauen nach Deutschland eingeflogen worden seien. Es handelt sich hierbei um zwei Fälle aus dem Hochsauerlandkreis aus dem Jahr 2023, über die damals vor allem die Bild-Zeitung berichtet hatte.
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@ainyschu Was afghanische Ortskräfte mit insgesamt vier Frauen und 19 Kindern so kosten…. #migration #asyl #asylpolitik #afghanen #ortskräfte #zweitfrau #bürgergeld #sozialleistungen
Ob es im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanen zu noch mehr dieser Fälle gekommen ist, ist nicht bekannt, da im Ausland geschlossene Zweitehen in der Bundesrepublik nicht statistisch erfasst werden. Ein früherer Fall eines Syrers aus Pinneberg legt jedoch den Verdacht nahe, dass Härtefallregelungen hier immer wieder Ausnahmen schaffen und das Verbot der Vielehe in Deutschland aushöhlen.
Möglich wird dies durch den gesetzlich zugesicherten Familiennachzug. Da die Männer das Recht haben, ihre Kinder nach Deutschland zu holen, darf in der Folge nicht nur die Erstfrau nach Deutschland geholt werden, sondern auch die Zweitfrau. Begründung: Die Kinder sollten in der Fremde und auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung bei ihrer leiblichen Mutter aufwachsen dürfen.
Was in Bezug auf das Kindeswohl zunächst nachvollziehbar klingt, bedeutet im Umkehrschluss ein Einfallstor für die islamische Vielehe. Darüber hinaus bilden derlei Fälle eine massive Belastung für den Steuerzahler. Vor allem wenn die Zweitfrauen getrennt von Ehemann und Erstfrau mit ihren Kindern leben, wie es bei mindestens einer der afghanischen Ortskräfte aus dem Hochsauerland der Fall ist. Diese Frauen werden dann nämlich als Alleinerziehende geführt, was einen höheren Regelsatz und zusätzliche Kosten für die Unterbringung mit sich bringt, da sie mit ihrem Ehemann keine Bedarfsgemeinschaft bildet. Selbst bei einer konservativen Rechnung mit einer niedrigen Miete für beide Parteien kommt man so allein für eine dieser afghanischen Ortskräfte und seine zwei Frauen inklusive Kinder auf mindestens 100.000 Euro Jahreseinkommen durch Bürgergeld plus Mietkostenübernahme. Und nun rechnen Sie einmal aus, wie viele deutsche Steuerzahler hierfür benötigt werden.
Es dürfte klar sein, dass der deutsche Staat damit nicht nur die Vielehe subventioniert, sondern auch den Kinderreichtum von Menschen, die nicht imstande sind, selbst für diese Kinder aufzukommen. Jedenfalls erscheint es sehr unrealistisch, dass diese vermeintlichen Ortskräfte jemals mit Arbeit so viel verdienen werden, wie sie an Bürgergeld bekommen.
Dass diese Fälle weder von der alten noch von der neuen Bundesregierung statistisch erfasst werden, dürfte vor diesem Hintergrund nicht verwundern. Man würde sonst wohl schlafende Hunde wecken.