Nach einer Messerattacke in einer Berner Flüchtlingsunterkunft hat der ehemalige Nachtwächter Yusuf Koc Klage gegen das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) eingereicht. Der 53-jährige Türke wirft dem Hilfswerk missbräuchliche Kündigung und mangelnde Fürsorgepflicht vor. Koc war im Sommer 2024 in der vom SRK Bern betriebenen Kollektivunterkunft Gurnigelbad tätig, als ihn ein kurdischer Bewohner mit einem Messer angriff. Wenige Wochen später, im Oktober 2024, erhielt er die Kündigung.
Das SRK begründet den Schritt mit einem Verstoss gegen das «Nähe-Distanz-Verhältnis» zu Bewohnern. Koc hingegen sieht darin eine ungerechtfertigte Entlassung und will vor Gericht sein Recht durchsetzen. «Ich habe mein Leben für diese Arbeit riskiert – und wurde fallen gelassen», sagte er dem Tages-Anzeiger.
Der Angriff ereignete sich während einer Nachtschicht. Laut Koc hatte es zuvor keine Anzeichen für eine Eskalation gegeben. Der Täter soll unvermittelt zugestochen haben. Koc überlebte schwerverletzt. Nach seiner Genesung sei er jedoch nicht an seinen Posten zurückgekehrt, sondern habe die Kündigung erhalten.
Das SRK äusserte sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren, betonte aber allgemein, dass Mitarbeitende verpflichtet seien, professionelle Grenzen einzuhalten.