Das Ermittlungsverfahren gegen Thüringens ehemaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) wegen Beleidigung ist eingestellt worden. Der Regierungschef muss im Gegenzug 5000 Euro an zwei gemeinnützige, unpolitische Vereine zahlen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt mit.
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Sommer 2024: Während einer Landtagsdebatte hatte Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller den Mittelfinger gezeigt und ihn offenbar als «widerlichen Drecksack» bezeichnet. Möller erstattete daraufhin Anzeige.
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Wie der Tagesspiegel berichtet, hatte der Landtag im Dezember die Immunität Ramelows aufgehoben, um die Ermittlungen zu ermöglichen. Nun verzichtet die Staatsanwaltschaft gegen Auflage auf die Anklage. Die Höhe der Auflage müsse jedoch geeignet sein, das «öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen», und dürfe der «Schwere der Schuld nicht entgegenstehen», so der Gerichtssprecher.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Ramelow bedeutet keinen Schuldspruch. Wie die Staatsanwaltschaft betonte, wird die Unschuldsvermutung durch diesen Schritt nicht berührt.