Die Berner Kantonspolizei fahndet öffentlich nach 31 Teilnehmern einer Palästina-Demonstration und hat dazu unverpixelte Fotos ins Netz gestellt. Die Polizei teilte mit, man nutze damit ein selten eingesetztes Mittel, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten.
Die gesuchten Personen stehen im Zusammenhang mit Ausschreitungen im Oktober 2025 und werden unter anderem der Sachbeschädigung verdächtigt. Nachdem herkömmliche Ermittlungen erfolglos blieben, setzt die Polizei nun auf die Öffentlichkeit. Erste Resultate zeigen Wirkung: Mehrere Personen konnten bereits identifiziert werden, einzelne Bilder wurden wieder gelöscht.
Peter Klaunzer/Keystone
Parallel dazu sorgt der Einsatz neuer Technologien für Diskussionen. Ein Privatmann gab laut Tages-Anzeiger an, er habe mithilfe von KI-Tools innert Minuten Namen zu einzelnen Gesichtern gefunden. Solche Anwendungen durchsuchen das Internet nach Bildern und gleichen sie automatisch ab.
Die Polizei selbst darf solche Instrumente derzeit nicht nutzen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hält die «ungefragte Beschaffung und Weiterbearbeitung von Gesichtsdaten über das Internet» für unzulässig. Entsprechend beschränkt sich die Kantonspolizei auf rechtlich abgesicherte Methoden.
Juristen sind uneins, ob dies sinnvoll ist. Während einige den gezielten Einsatz von KI fordern, warnen andere vor massiven Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte. Klar ist: Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich schneller als die gesetzlichen Grundlagen.