Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf beschlagnahmte Daten aus der Razzia gegen den Finanzjournalisten Lukas Hässig vorerst nicht auswerten. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich hat entsprechende Anträge abgewiesen – es bestehe kein hinreichender Tatverdacht auf eine Verletzung des Bankgeheimnisses. Das berichtet der Tages-Anzeiger unter Berufung auf das Urteil vom 2. Juli.
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Im Juni hatten Ermittler die Redaktion von Inside Paradeplatz sowie Hässigs Privatwohnung durchsucht. Hintergrund ist eine Artikelserie zum Fall Pierin Vincenz aus dem Jahr 2016. Die Staatsanwaltschaft vermutete einen Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Hässig liess sämtliche beschlagnahmten Geräte versiegeln. Die Weltwoche berichtete.
Die zuständige Richterin stützte sich in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die Pressefreiheit gemäss Bundesverfassung und EMRK. Es lasse sich «weder anhand dieses Berichts noch der übrigen Untersuchungsakten eine Bankgeheimnisverletzung plausibilisieren».
Das Urteil kann innert dreissig Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Mit dem Fall wurde das seit 2015 verschärfte Bankengesetz erstmals gegen ein Medium angewendet – eine rechtliche Entwicklung, die international auf Kritik gestossen ist.