Die digitale Identität E-ID hat am Sonntag mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen äusserst knapp die Hürde genommen. Doch der Entscheid könnte juristisch noch einmal aufgerollt werden – wegen einer Spende des staatsnahen Telekommunikations-Konzerns Swisscom in Höhe von 30.000 Franken an die Ja-Kampagne, wie der Blick berichtet.
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Bereits im Vorfeld des Urnengangs reichten mehrere Gegner Beschwerden beim Bundesgericht ein. Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP, sieht in der Unterstützung durch die Swisscom einen «massgebenden Einfluss» auf das Resultat und spricht von «unzulässiger Abstimmungspropaganda». Auch die EDU sowie die Bewegung «Mass-voll!» um Nicolas Rimoldi verlangen eine Wiederholung der Abstimmung.
Die Chancen auf eine Aufhebung beurteilen Staatsrechtler unterschiedlich. Andreas Glaser (Universität Zürich) verweist auf das extrem knappe Ergebnis: Wie knapp ein Resultat ausfalle, sei «entscheidend» für die Beurteilung durch das Bundesgericht. In der Vergangenheit wurden Urnengänge bei geringfügigen Verstössen nur dann aufgehoben, wenn das Resultat eng war – wie etwa 2019 bei der «Heiratsstrafe»-Initiative.
Allerdings betont Glaser, dass die Spende «nur» von der Swisscom kam und nicht vom Bundesrat selbst. Zudem wurde der Mangel bereits vor der Abstimmung gerügt – ein rechtlich bedeutender Punkt.
Die Swisscom selbst verteidigt ihr Engagement mit Verweis auf ihren staatlichen Auftrag: Die E-ID sei «sehr nahe» am Kerngeschäft, man wolle zur Digitalisierung beitragen.