Das von Israels Premierminister Benjamin Netanjahu eingereichte Gnadengesuch an Präsident Jitzchak Herzog hat in Israel eine heftige Debatte ausgelöst, in der sich juristische Argumente und politische Interessen überlagern. Im Zentrum steht die Frage, ob es sich um einen legitimen Schritt innerhalb der verfassungsmässigen Befugnisse des Präsidenten handelt – oder um ein politisches Manöver, das den laufenden Gerichtsprozess beenden soll, bevor ein Urteil gesprochen ist.
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Netanjahu begründet sein Gesuch mit dem Argument, damit zur Überwindung der tiefen gesellschaftlichen Spaltung in Israel beitragen zu wollen. Es wäre ihm zwar lieber, seine Unschuld vor Gericht unter Beweis zu stellen, sagt er sinngemäss, aber er trage eine «öffentliche Verantwortung» für die Stabilität des Landes. Seit sechs Jahren zieht sich das Verfahren hin, ein Abschluss ist nicht in Sicht – und das Land ist in zwei unversöhnliche Lager zerfallen: pro Bibi und anti Bibi.
Eine Begnadigung mitten im laufenden Verfahren wäre faktisch ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. In Israel werden Gnadengesuche zudem in aller Regel erst nach einem rechtskräftigen Urteil gestellt – nicht mitten in einem laufenden Prozess. Zudem gilt als zentrale Voraussetzung für jede Begnadigung die klare und unmissverständliche Anerkennung einer Schuld. Auf genau diesen Schritt verzichtete Netanjahu in seinem Gnadengesuch ausdrücklich.
Nun ist Staatspräsident Herzog am Zug, der in den vergangenen Jahren wenig politische Autorität gezeigt hat. Er kann das Gesuch vollständig ablehnen, ihm uneingeschränkt stattgeben, es mit Auflagen versehen – etwa einem öffentlichen Schuldeingeständnis, einer Entschuldigung oder einem Rücktritt – oder es als Hebel nutzen, um die Parteien vor Gericht zu einem Vergleich zu bewegen.
So oder so: Für Netanjahu ist es eine Win-win-Situation. Ob Annahme, Ablehnung oder eine Annahme unter Bedingungen – jeden möglichen Ausgang kann er politisch zu seinen Gunsten auslegen. Wird sein Gesuch angenommen, muss er nicht mehr drei Mal pro Woche vor den Richtern antreten. Wird es abgelehnt, kann er daraus ein Narrativ der politischen Verfolgung konstruieren, das ihm in seiner Parteibasis nützen dürfte.
Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch die mehrfachen Interventionen von Donald Trump. Er sprach von einem politisch motivierten Verfahren, verlangte im israelischen Parlament offen eine Begnadigung, bezeichnete den Prozess in der CBS-Newssendung «60 Minutes» als «unfair» und drängte Herzog in einem offiziellen Schreiben, Netanjahu zu begnadigen.
Am Ende stehen zwei Kernfragen: Kann eine Demokratie einen amtierenden Regierungschef verurteilen, ohne sich selbst zu beschädigen? Oder würde eine Begnadigung mitten im Verfahren das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung nachhaltig untergraben? Herzogs Entscheidung wird weit über den konkreten Fall hinausreichen – und das politische Klima des Landes auf Jahre prägen.