Neue Regeln für Präsidentenwahl und Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt reagiert auf mögliches AfD-Ergebnis bei Landtagswahl
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Neue Regeln für Präsidentenwahl und Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt reagiert auf mögliches AfD-Ergebnis bei Landtagswahl

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Neue Regeln für Präsidentenwahl und Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt reagiert auf mögliches AfD-Ergebnis bei Landtagswahl
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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Reformpaket für Parlament und Verfassungsgericht auf den Weg gebracht, das mögliche Blockaden nach der nächsten Wahl verhindern soll. CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke brachten den Gesetzentwurf zur sogenannten Parlamentsreform 2026 gemeinsam ein. Die Reform soll sicherstellen, dass eine grosse Fraktion ohne eigene Mehrheit wichtige Entscheidungen im Parlament nicht allein verhindern kann. In der Begründung heisst es, Ziel sei es, «die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten».

Klaus-Dietmar Gabbert/DPA/Keystone
Ulrich Siegmund (AfD), Spitzenkandidat seiner Partei für die nächste Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, im Landtag in Magdeburg im Gespräch mit AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner.
Klaus-Dietmar Gabbert/DPA/Keystone

Hintergrund sind aktuelle Umfragen, in denen die Alternative für Deutschland deutlich vor den anderen Parteien liegt. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs unter anderem Staatsverträge wie den Rundfunkstaatsvertrag kündigen zu wollen. Künftig soll ein Ministerpräsident solche Verträge jedoch nur noch mit Zustimmung des Landtags kündigen können.

Ein zentraler Punkt betrifft die Wahl des Landtagspräsidenten. Scheitert der Kandidat der stärksten Fraktion im ersten Wahlgang, sollen künftig auch andere Fraktionen eigene Bewerber aufstellen können. Damit soll verhindert werden, dass sich das Parlament bei der Besetzung des Amts festfährt. Auch bei der Wahl der Richter des Landesverfassungsgerichts sind Änderungen vorgesehen. Kommt innerhalb von sechs Monaten keine Zweidrittelmehrheit zustande, soll das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen können. Über diesen Vorschlag würde der Landtag dann nur noch mit einfacher Mehrheit entscheiden, sodass eine Sperrminorität die Wahl nicht mehr blockieren könnte.

Die AfD kritisiert die Reform scharf. Fraktionsvertreter Tobias Rausch bezeichnete die Pläne als «Verhöhnung des Bürgerwillens» und warf den anderen Parteien vor, ihre Macht und Posten absichern zu wollen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am Donnerstag statt. Da eine Verfassungsänderung geplant ist, sind insgesamt drei Lesungen nötig. Eine zweite Beratung ist für den 20. April vorgesehen, die dritte für den 23. April. Die Reform könnte damit noch vor der Wahl in Kraft treten.

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