Neue Studie zeigt, warum die EU-Verträge die Schweizer Wettbewerbsposition «verschlechtern»
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Neue Studie zeigt, warum die EU-Verträge die Schweizer Wettbewerbsposition «verschlechtern»

Anhören ( 2 min ) 1.0× +
Neue Studie zeigt, warum die EU-Verträge die Schweizer Wettbewerbsposition «verschlechtern»
Neue Studie zeigt, warum die EU-Verträge die Schweizer Wettbewerbsposition «verschlechtern»
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Eine Studie des Beratungsunternehmens Swiss Economics kommt zum Schluss, dass die geplanten institutionellen Rahmenverträge mit der EU die Wettbewerbsposition der Schweiz «verschlechtern». Präsentiert wurde die Analyse am Dienstag in Bern von Prof. Dr. Mark Schelker von der Universität Freiburg im Auftrag der Unternehmerbewegung Autonomiesuisse.

OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE
Die Flaggen der Schweiz und der EU vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE

Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass das Vertragspaket einen grundlegenden Systemwechsel bringen würde: Künftig müsste die Schweiz in zentralen Bereichen neues EU-Recht dynamisch übernehmen – etwa bei Energie- und Lebensmittelsicherheit, bei der Personenfreizügigkeit oder der Unionsbürgerrichtlinie. Ein Verzicht wäre zwar möglich, hätte jedoch Ausgleichsmassnahmen der EU zur Folge.

Laut Studie würde diese dynamische Rechtsübernahme die Mitsprache von Parlament und Stimmbevölkerung deutlich einschränken. Gleichzeitig entstünden wirtschaftliche Nachteile. EU-Mitgliedstaaten setzten EU-Recht häufig verzögert oder unvollständig um, während die Schweiz bei Abweichungen rasch mit Gegenmassnahmen konfrontiert werden könnte. «Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen», schreibt der Studienautor.

Zudem steige das Risiko zusätzlicher Regulierung. Viele EU-Vorschriften seien nicht auf die stark von kleinen und mittleren Unternehmen geprägte Schweizer Wirtschaft zugeschnitten. Auch könnten sich Kompetenzen der EU durch neue rechtliche Auslegungen schrittweise ausweiten.

Swiss Economics stellt zudem den vom Bundesrat betonten wirtschaftlichen Nutzen der Rahmenverträge in Frage. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie des Beratungsunternehmens Ecoplan prognostiziert zwar ein um 4,9 Prozent höheres Bruttoinlandprodukt bis 2045 mit Rahmenvertrag. Laut der neuen Analyse beruhen diese Effekte jedoch auf methodischen Annahmen – etwa auf dem Szenario eines vollständigen Wegfalls der bestehenden bilateralen Verträge. Bereinigt um diese Faktoren bleibe für das Einkommen pro Kopf höchstens ein marginaler Effekt.

Vertreter von Autonomiesuisse warnten an der Medienkonferenz vor politischen Folgen. Unternehmer Luzius Meisser erklärte: «Mit der ausgehandelten Integrationsmethode verlegen Bundesrat und EU-Kommission einen Demokratie-Bypass.» Der Unternehmer Giorgio Behr kritisierte zusätzliche Kosten durch Änderungen bei der Personenfreizügigkeit, während Unternehmerin Alexandra Janssen für eine alternative Europapolitik plädierte: «Eine zukunftsorientierte Europapolitik sollte daher auf zwei Säulen beruhen: einer pragmatischen Zusammenarbeit mit der EU sowie der konsequenten Bewahrung der politischen Eigenständigkeit der Schweiz.» Ihre ökonomische Analyse, warum die Schweiz diese EU-Rahmenverträge nicht braucht, erschien unlängst in der Weltwoche.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 31.03.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.