Neues EU-Medienfreiheitsgesetz erlaubt Verhaftung von Journalisten – wenn diese im «Allgemeininteresse» liegt
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Neues EU-Medienfreiheitsgesetz erlaubt Verhaftung von Journalisten – wenn diese im «Allgemeininteresse» liegt

Die EU hat ein neues Mediengesetz in Kraft gesetzt, das tief in die Pressefreiheit eingreifen könnte. Die Verordnung erlaubt nämlich unter anderem, Journalisten unter bestimmten Umständen – etwa, wenn es im «Allgemeininteresse» liegt – festzunehmen und ihre Kommunikationsgeräte zu durchsuchen, berichtet das Onlineportal Apollo News. Offiziell soll der «European Media Freedom Act» die Unabhängigkeit und Transparenz in den Medien stärken.

OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE
epa12235351 European Commission President Ursula von der Leyen answers a question about US import tariffs during a joint press conference with President of the Republic of Indonesia, Prabowo Subianto (not pictured), at the European Commission in Brussels, Belgium, 13 July 2025
OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE

Nach dem Gesetz dürfen Behörden Medienunternehmen bei Gefährdung der nationalen Sicherheit überwachen und Redaktionsräume durchsuchen. Befürworter in Brüssel verweisen auf die Notwendigkeit, Desinformation und ausländische Einflussnahme zu bekämpfen. Kritiker warnen jedoch, dass die unklar definierten Ausnahmen Tür und Tor für staatliche Eingriffe öffnen.

Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sprechen von einem «gefährlichen Präzedenzfall». Besonders heikel sei, dass nationale Sicherheitsbehörden den Begriff «Bedrohung» sehr weit auslegen könnten. «Damit werden investigative Journalisten potenziell kriminalisiert», sagte ein Sprecher der Organisation.

Das Gesetz verpflichtet zudem zu Offenlegungspflichten bei Eigentümerstrukturen von Medienhäusern und zur Meldung staatlicher Werbegelder. Laut EU-Kommission soll so die Medienvielfalt gesichert werden. Gegner befürchten hingegen, dass sich Regierungen mit Verweis auf Sicherheitsinteressen gezielt unliebsamer Berichterstattung entledigen könnten.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.