Prozess um Faeser-Meme geht in die nächste Instanz: Alles andere als ein Freispruch wäre ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
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Prozess um Faeser-Meme geht in die nächste Instanz: Alles andere als ein Freispruch wäre ein Angriff auf die Meinungsfreiheit

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Prozess um Faeser-Meme geht in die nächste Instanz: Alles andere als ein Freispruch wäre ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
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Heute wird über den Chef des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu Gericht gesessen, wieder einmal, weil er die unrühmliche einstige Innenministerin Nancy Faeser und deren Zensuranstrengungen mit einem überaus lustigen Meme auf den Arm genommen hatte.

Sie hält ein Schild, auf dem steht: «Ich hasse die Meinungsfreiheit».

Auf den ersten Blick sieht das natürlich aus wie ein versehentlicher Durchbruch zur Wahrheit dieses fatalen SPD-Apparatschiks, der in Katar während der WM mit der «One Love»-Armbinde durch ein halbleeres Stadion geisterte.

SEBASTIAN GOLLNOW / KEYSTONE
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SEBASTIAN GOLLNOW / KEYSTONE

Ihr verdanken wir den Straftatbestand der «Hasskriminalität», zu dem anzumerken ist, dass Hass selbstverständlich zu den Grundrechten eines Bürgers gehört und ebenso, dieser Ablehnung Ausdruck zu geben, selbstverständlich im gesetzlichen Rahmen ist, der auch Satire erlaubt.

Nun ist Hasskriminalität natürlich nicht nur ein dehnbarer Begriff ist, sondern einer mit unrühmlicher Vergangenheit. Schon die Nazis machten mobil gegen «Hass und Hetze».

Was den weiterhin von Faeser erfundenen Straftatbestand einer «den Staat delegitimierenden Äusserung» angeht, das nannte man in der DDR «Staatszersetzung». Diese Begriffe stehen also fest in Pfützen aus Blut und Terror.

Die Ministerin erreichte dennoch eine erstinstanzliche Verurteilung Bendels zu sieben Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und eine Geldbusse von 1500 Euro. Nun steht die Berufungsverhandlung an, denn nicht nur Bendels, sondern auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, ihr schien das Strafmass zu gering.

Nun versteht man im Amtsgericht Bamberg überhaupt keinen Spass, von hier erging die Weisung, einen Rentner mit behinderter Tochter mit einer Hausdurchsuchung zu drangsalieren – er hatte die Shampoo-Marke Schwarzkopf umgedichtet in «Schwachkopf», wogegen der unselige Wirtschaftsminister Habeck, der Ziel des Spottes war, geklagt hatte. Sie wurde dann niedergeschlagen.

Alles andere als ein Freispruch für Bendels wäre ein Skandal, der einen direkten Anschlag auf die Meinungsfreiheit bedeuten würde.

Zu Faesers Amtsausübung stellte der Verfassungsrechtler Boehme-Nestler fest: «Nancy Faeser hinterlässt verbrannte Erde. Sie beendet ihre Amtszeit so, wie sie von Anfang an war: parteipolitisch ausgerichtet und ideologisch fixiert. Es geht um das Einschüchtern Andersdenkender.»

Mit ihrer Klage bestätigte die Ministerin übrigens genau den Befund, den Bendels’ Satire zum Ausdruck brachte: Die Ministerin mag tatsächlich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die auch die Freiheit zur Satire einschliesst, nicht besonders.

Dabei ist der Spott über Machthaber seit je das Ventil, mit dem sich das Volk besonders in der kommunistischen oder der nationalsozialistischen Diktatur zur Wehr setzte, nach der Formel: Lachen gegen Dummheit und Brutalität. Schon Heinrich Heine machte mobil gegen die preussische Zensur mit einem Blatt in seinen «Reisebildern» von 1827, in dem alle Wörter gestrichen sind ausser «Die deutschen Zensoren» und «Dummköpfe».

Berühmt auch jene Szene aus dem Dritten Reich, als der unerschrocken spottende Kabarettist Werner Finck nach einer frechen Pointe den eifrig mitschreibenden Gestapo-Männern in der ersten Reihe zurief: «Kommen Sie mit … Oder muss ich mitkommen?»

Die Erdrosselung der Meinungsfreiheit ist normalerweise ein Ausweis von Diktaturen, ja von Diktaturen, die in Panik geraten. Das Erste, was dem Mullah-Regime jetzt gegen den Jugendaufstand im Land einfiel, war, das Internet abzuschalten und damit die sozialen Plattformen und alternativen Medien.

Auch die unbeliebte Nomenklatura in Europa und in Deutschland kann da offenbar kaum widerstehen, wie das Vorgehen gegen Elon Musks X zeigt. Hier wird es unter dem Vorwand des Schutzes von Kindern getan und findet offene Ohren wie etwa in der FAZ, die findet, es sei Zeit, «ein Exempel zu statuieren». Nun, selbst Armin Laschet postete auf X: «Ohne X wüsste ich nicht, dass im Iran eine Revolution stattfindet.»

Wenn die Systemmedien mit ihren Verbotsfantasien derart Gewehr bei Fuss stehen, sind alternative Medien wie der Deutschland-Kurier unverzichtbar. Das Gleiche gilt auch für andere wie Nius, gegen das nun Daniel Günther, eine Hofschranze der Unglückskanzlerin Merkel, herzog. Klar grundgesetzwidrig, derzeit klagt Nius mit dem Anwalt Steinhöfel gegen diese Übergriffigkeit.

Die angeschlagene politische Nomenklatura übrigens schlägt EU-weit um sich. In Grossbritannien sind mittlerweile über 12.000 Verhaftungen wegen Meinungsdelikten vorgenommen worden, hinter der Diktatur in Weissrussland mit rund 6000 Verhaftungen folgt Deutschland auf dem dritten Platz mit rund 3500.

Im Prozess gegen David Bendels geht es also nicht nur um den Deutschland-Kurier, sondern um alle regierungskritischen Medien, ja um die Demokratie und ihren elementaren Grundsatz der Meinungsfreiheit. Alles andere als ein Freispruch wäre ein Skandal und ein todsicheres Zeichen für einen zunehmenden Totalitarismus im Lande.

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