Es ist ein zentraler Punkt im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag 2.0 – nämlich die Grundsatzfrage, ob dieses Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll, wie dies von der Kompass-Initiative verlangt wird. Dies würde bedeuten, dass die neuen EU-Abkommen Zuspruch von Volk und Ständen benötigen. Der Bundesrat ist in dieser Frage ganz bewusst am Taktieren.
Werden die neuen Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellt, wird es nämlich für die EU-Turbos schwieriger, diesen umstrittenen Kolonialvertrag ins Trockene zu bringen. Das Bundesamt für Justiz ist in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass rechtlich gesehen in diesem Fall kein Ständemehr notwendig ist. Und die Regierung versteckte sich seither hinter dieser Einschätzung.
Nun haben die Kompass-Initianten von unerwarteter Seite Unterstützung erhalten: Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht, hat sich in einem Interview mit den CH-Media-Zeitungen für das obligatorische Referendum ausgesprochen.
Er ist der Meinung: Bei Fragen ausserordentlich grosser Tragweite könnten Bundesrat und Parlament das obligatorische Referendum beschliessen. Dies sei 1992 beim EWR-Abkommen der Fall gewesen.
Denn: Die Verträge kommen laut Richli einer materiellen Verfassungsänderung gleich. «Sie beschränken die Kompetenzen der Parlamente und Regierungen auf Stufe Bund und Kantone und auch das in der Verfassung garantierte freie Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger im Bund und in den Kantonen», warnt der Rechtsprofessor.
Er ist überzeugt davon, dass dies die demokratische DNA der Schweiz verändern werde.
Im Klartext: «Damit wird das Stimmrecht des Volks, insbesondere die freie Meinungsbildung, auf gravierende Weise beschränkt, weil die Ausgleichsmassnahmen (red. Sanktionen) wie ein Damoklesschwert über dem Entscheid schweben.»
Richli gibt weiter zu bedenken: «Wir wissen nicht, in welche Richtung sich die EU und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickeln. Das ist eine Blackbox. Es ist zum Beispiel denkbar, dass die kantonale Steuerhoheit unter die Räder kommt.»
Es ist kaum zu fassen, dass der Bundesrat bisher nicht in der Lage oder nicht Willens war, ohne Wenn und Aber für das Ständemehr einzutreten, wo es doch um die Souveränität des Landes geht. Dass man der Landesregierung mit einer Initiative zuerst Beine machen muss, ist ein Armutszeugnis und ein Schlag ins Gesicht aller Stimmbürger.