Alischer Usmanow, russisch-usbekischer Milliardär mit einem geschätzten Vermögen von 18,8 Milliarden US-Dollar, hat vor dem Hamburger Landgericht einen juristischen Sieg gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) errungen. Wie das Nachrichtenportal Reuters berichtet, darf die Zeitung mehrere Aussagen aus einem Artikel vom April 2023 mit dem Titel «Im Auftrag des Kremls» nicht weiterverbreiten.
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Konkret betrifft das Urteil unter anderem Behauptungen über angebliche Verbindungen Usmanows zu hochrangigen russischen Regierungsvertretern. Diese Aussagen, so argumentierte Usmanows Anwalt Joachim Steinhöfel, seien «wesentliche Bestandteile der Begründung» für die gegen seinen Mandanten verhängten Sanktionen durch die EU und die USA. Die Entscheidung des Gerichts ermögliche nun die juristisch fundierte Bewertung, dass die Sanktionsbegründung «nichts anderes als eine Ansammlung verleumderischer, unbegründeter und damit rechtswidriger Behauptungen» sei, so Steinhöfel.
Die FAZ prüft eine Berufung. In einer Stellungnahme warnte die Redaktion vor den Folgen des Urteils: Die Kriterien des Gerichts machten es «extrem schwierig», über einzelne Akteure in autoritär regierten Staaten zu berichten. Dies könne nicht im Sinne der Pressefreiheit sein, argumentiert die Zeitung.
Usmanow ist seit dem Beginn des Ukraine-Krieges von der EU mit Sanktionen und einem Einreiseverbot belegt. Er kämpft europaweit in mehreren Verfahren für deren Aufhebung. In Deutschland wurde im Januar ein Verfahren wegen Geldwäscherei eingestellt. Im Dezember 2023 hatte Usmanow sich im Rahmen einer Einigung mit der Justiz verpflichtet, zehn Millionen Euro wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Aussenwirtschaftsgesetz zu zahlen.