Es ist Mitte Februar 2026. Wir befinden uns in einer zivilen Kaserne in der Zentralschweiz. Die Rekruten in Fahrausbildung versammeln sich. Üben im Gelände ist heute angesagt. Bevor es losgeht, kontrolliert der Instruktor die Anwesenheit der Rekruten.
Es ist hektisch, als A. R. seine linke Hand erhebt. Der Fahrlehrer ist abgelenkt und nimmt den Rekruten einige Sekunden nicht wahr. Irgendwann streckt dieser seinen linken Arm schräg nach oben zum Hitlergruss aus und grinst. Eine offensichtliche Dummheit, bei der er sich nicht viel gedacht haben dürfte. «Ich machte den Gruss aus Jux. Und erst noch mit der falschen Hand.»
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Der Wachtmeister sieht die Szene und handelt rasch. Zur Strafe muss R. die Halle putzen. Damit dürfte die Sache erledigt sein, denkt sich der Rekrut anfänglich. Für das Fehlverhalten entschuldigt er sich nach dem Vorfall sogleich. Der Wachtmeister aber meldet das Geschehen dem Oberleutnant weiter. Dieser beordert R. am nächsten Tag zu einem Gespräch in sein Büro. «Sind Sie ein Nazi?», will er vom Rekruten wissen und tobt regelrecht. Mit dabei sind auch ein Hauptmann und eine weitere Person, die Protokoll führt.
R. soll zu Hass aufgerufen haben, lautet der Vorwurf. Noch am gleichen Tag folgt ein weiteres Verhör mit zwei Polizisten der Militärpolizei. Sie wollen von R. wissen, ob er Waffen besitzt. R.: «Ich wurde verhört wie ein Schwerverbrecher.» Dem Rekruten wird mitgeteilt, dass man dessen Social-Media-Kanäle von nun an genauestens überwachen wolle. Der Beschuldigte ahnt Böses.
Mit Bibel und Blick hinter Gitter
Kurz darauf sitzt der Rekrut im Militärgefängnis. Acht Tage Arrest lautet die Strafe. 23 Stunden am Tag verbringt der Beschuldigte jetzt in Isolationshaft in einer winzigen Zelle. Ein Notizblock, die Bibel und die Zeitung Blick sind das Einzige, was er dort vorfindet. Zweimal am Tag darf er für rund dreissig Minuten rausgehen. Gegessen wird vor der Zelle mit dem Wachtmeister.
Zu Beginn ist R. nicht unglücklich. «Endlich konnte ich einmal schlafen.» Mit der Zeit aber wird’s schwierig. Ein paar Stunden fühlen sich an wie Monate. Am fünften Tag dreht er fast durch und will mit dem Seelsorger reden. Das wird ihm aber verweigert. Einmal blickt er aus dem Fenster raus und gestikuliert mit Rekruten, die draussen gerade Wache schieben. Sofort erhält R. einen Rüffel. «Interagierst du noch einmal mit anderen, bleibst du länger im Knast.»
Sowohl der Militärarzt als auch der Militärpsychologe halten die Strafe für masslos übertrieben und unverhältnismässig. Sie raten dem Oberstleutnant davon ab, R. ins Gefängnis zu setzen. Beim Abklären der Arresttauglichkeit stellen sie beim Rekruten Platzangst fest. Den Schulkommandanten, Oberstleutnant K. S., der den Entscheid verantwortet, interessierte das nicht.
Über die Isolationshaft sagt R. heute: «Der Oberstleutnant wollte mich fertigmachen, mich erniedrigen und brechen. Er wartete bloss darauf, dass ich einmal einen Fehler machen würde. Die wollten an mir ein Exempel statuieren. Ich habe blaue Augen und bin blond. Deshalb dachten sie wohl, dass ich ein Nazi bin.»
R. lebt in der Agglomeration von Zürich. Unter seinen Kollegen befinden sich unzählige Nichtschweizer – Tamilen, Bengalen, Albaner. R. selber, dessen Mutter aus Polen stammt, hat osteuropäische Wurzeln. Die Vorwürfe, er verbreite Hass, weist er entschieden zurück.
Kommunismus-Methoden
Militärangehörige, die während des Dienstes schwere Verfehlungen begehen, kann die Armee mit Arrest bis zu maximal zehn Tagen bestrafen. Dass ein Soldat eine Woche oder mehr hinter Gitter muss, kommt äusserst selten vor. Ein Rekrut landete vor einigen Jahren fünf Tage im Militärgefängnis, weil er einen Kameraden mit Steinen beworfen hatte.
Der Hitlergruss, der bei den Nazis den Personenkult rund um den Führer zum Ausdruck brachte, ist in der Schweiz nicht strafbar. Das Bundesgericht kam in einem Urteil 2014 zum Schluss, dass dieser durch die Grundrechte gedeckt ist. Zwar gab es in der Schweizer Armee schon Militärangehörige, die den «Deutschen Gruss» machten. Dafür kassierten die Betroffenen bisher aber lediglich Geldstrafen. In der Grenadierschule etwa erhielten zwei Rekruten und ein Offizier 2005 dafür Bussen von wenigen Hundert Franken. Dass Rekruten aufgrund des Hitlergrusses ins Gefängnis kamen, ist bisher nicht vorgekommen. Jedenfalls sind dem Verteidigungsdepartement (VBS) keine Fälle bekannt, wie die Behörde auf Nachfrage bestätigt.
Der Fall R., über den die Weltwoche als erste Zeitung berichtet, ist vor diesem Hintergrund umso bemerkenswerter. R. selbst ist inzwischen aus der Rekrutenschule entlassen worden. Angesprochen auf den konkreten Fall, lässt die Medienstelle der Armee ausrichten: «Ein Angehöriger der Armee führte in der laufenden Rekrutenschule eine Geste aus, die gemeinhin mit rechtsextremer Ideologie in Verbindung gebracht wird.» Es herrsche in der Armee «null Toleranz», was «gewaltbefürwortende Haltungen» anbelangt.
Mit Hitler ist nicht zu spassen. Bestrafe einen, erziehe Hunderte, lautet das kommunistische Motto, das Mao Zedong zugeschrieben wird. Auf totalitäre Gesten folgt die totalitäre Bestrafung. Es gilt auch in der Schweizer Armee. Die Kameraden von R. haben nach dem Vorfall die Anordnung erhalten, auf keinen Fall mit der Presse zu sprechen. Jetzt wird geschwiegen.