Die neue deutsche Regierung will die Aufsichtsbehörde Amla (Anti-Money Laundering Authority) verbessern. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Die Amla ist eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Kriminalität. Sie hat dieser Tage ihren Betrieb im noblen Frankfurter Messeturm aufgenommen und soll im Endausbau um die 500 Leute beschäftigen. Der endgültige Start ist für den 1. Januar 2028 geplant. Frankfurt erhielt den Standortzuschlag wohl auch deshalb, weil die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt die Amla über einen Zeitraum von fünf Jahren finanziell unterstützen wird.
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Vielen CDU-Wählern und -Politikern, die hinter dem Koalitionsvertrag stehen, ist wohl nicht bewusst, was der Ausbau der Amla für sie persönlich bedeutet. Es geht zwar vordergründig um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität, aber vor allem auch darum, die vorhandenen Vermögen europaweit zu lokalisieren, um sie zu einem späteren Zeitpunkt als Steuersubstrat in der einen oder anderen Form beschlagnahmen zu können.
Dass solche Vorhaben nicht pure Fantasie sind, zeigt der Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF) für eine einmalige Vermögensabgabe von 10 Prozent während der Finanzkrise 2008/2009. Im Oktober 2013 wurde die Idee in einem IWF-Diskussionspapier im Rahmen des «Fiscal Monitor» aufgegriffen, wo eine solche Abgabe als Möglichkeit zur Schuldenreduktion in europäischen Ländern erwähnt wurde. Es ging dabei um eine einmalige Steuer auf Vermögen, um Staatsschulden zu senken.
Nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses, der Einführung eines globalen automatischen Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten (AIA), Geldwäschevorschriften und Quellensteuern will die EU nun auch die gesamten Vermögen unbescholtener Bürger in einem Vermögensregister erfassen. Dieses Vorhaben wird seit 2021 vorangetrieben und zielt darauf ab, mit einer gigantischen zentralen Datenbank alle Vermögenswerte juristischer und natürlicher Personen in der EU zu erfassen, zusammenzuführen und zu überwachen. Damit wird das Ende der Privatsphäre eingeläutet.
Für die EU-Kommissions-Präsidentin von der Leyen ist ein solches Vermögensregister die Ausgangsbasis für kommende Initiativen der EU für eine einheitliche Rechtsgrundlage, gemeinsame Instrumente und vor allem ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder gegen die Abwanderung von Vermögen über die EU-Grenzen in Staaten, die noch heute gute Möglichkeiten bieten, privates Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus im Entstehungsland zu verbergen.
Die gesammelten Vermögensdaten sollen zentral vernetzt werden, indem die wirtschaftlichen Eigentümerregister in den EU-Staaten bei der Amla zusammengeführt werden. Gemeint sind Konten- und Schliessfachregister, ein zentraler Zugang zu nationalen Immobilienregistern etc. Die Amla soll das Register koordinieren, verwalten und überwachen und Verstösse gegen die Meldepflicht sanktionieren. Erfasst werden sollen finanzielle Werte wie Bankkonten und -daten der letzten fünf Jahre, Aktienbesitz, Unternehmensanteile, Anleihen, Krypto- und andere Finanzinstrumente. Die Amla kann Strafen in Höhe von mindestens einer Million Euro aussprechen. Bei Kreditinstituten betragen die Strafen mindestens zehn Millionen Euro. Die Amla kann Überweisungen und Konten blockieren, die Herausgabe von Unterlagen fordern sowie Steuer- und Strafverfolgungs-Behörden und den Zoll zu Hausdurchsuchungen auffordern.
Letztlich geht es bei der Vermögenserfassung darum, die Grundlage für künftige Vermögens-Umverteilungen zu schaffen. Solche Datensammlungen sind die Vorstufe für die Mittelbeschaffung der Regierungen, denn es ist vorhersehbar, dass die ausufernde Schuldenmacherei zu untragbaren Zinslasten für die Staaten führen wird. Sie dienen dazu, Vermögen zu beschlagnahmen, sei es in Form einer «einmaligen» Reichensteuer, von «Zwangs-Kriegsanleihen» oder Währungsreformen. Damit soll auch die Abwanderung von Vermögen in Länder ohne totale Bürgerüberwachung verhindert werden.
Als flankierende Massnahmen sollen Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro verboten werden, wobei die Obergrenze reduziert werden kann. Damit werden die Bürger praktisch gezwungen, Finanztransaktionen über Bankkonten abzuwickeln, was dann wiederum zur Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer genutzt werden kann. Lücken im Transparenzregister sollen geschlossen werden. Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden. Das EU-Vermögensregister soll durch nationale Vermögensregister für einzelne Werte über 200.000 Euro ergänzt werden, wobei auch hier die Obergrenze reduziert werden kann. In diesem Register sollen Jachten, Autos, Uhren, Gemälde, andere Kunstgegenstände sowie Schmuck, Gold und andere Edelmetalle erfasst werden. Krypto-Transaktionen sollen reguliert und ein elektronischer Euro (CBDC) geschaffen werden.
International tätige Privatpersonen aus EU-Ländern werden verpflichtet, auch im Ausland gehaltene Vermögenswerte zu deklarieren. Die Erhebung der Daten erfolgt durch die jeweiligen nationalen Behörden der EU-Länder. Diese sollen verpflichtet werden, die Informationen an die zentrale Meldestelle der EU (Amla) zu übermitteln oder direkten Zugang zu den nationalen Registern zu gewähren. Um die Überwachung zu perfektionieren, soll die Amla auch Zugang zu Staatsbürgerschafts- und Melderegistern, zu Sozialversicherungsregistern, zu Waffenregistern, zu Finanzdaten, zu Zoll-Datenbanken, zu grenzüberschreitenden Reisen und zu Kraftfahrzeugregistern aller Nationalstaaten haben.
Und was noch bedenklicher erscheint: Die EU will den Zugang zu dem EU-Vermögensregister neben Behörden auch Personen mit berechtigtem Interesse erlauben. Darunter fallen Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs, Hochschulen, Versicherungen und internationale Organisationen wie die OECD, die FATF und die Uno. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten des EU-Vermögensregisters ist derzeit noch nicht verbindlich festgelegt. Voraussichtlich wird die Einführung frühestens 2025 oder 2027 erfolgen, da noch technische, rechtliche und politische Herausforderungen geklärt werden müssen. CDU und CSU unterstützen tatsächlich die Schaffung eines totalitären Überwachungsstaates wie ehemals in der DDR, und statt Administration abzubauen, wie vor den Wahlen verkündet, soll eine neue kostspielige Bürokratie aufgebaut werden.