In der Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Rheinland-Pfalz dürfen Mitglieder der AfD nicht zur Bürgermeisterwahl antreten. Grund ist eine neue Vorgabe zur «gesteigerten Pflicht zur Verfassungstreue», die alle Bewerber unterzeichnen müssen, berichtet das Portal Apollo News. Die Erklärung schliesst Kandidaten aus, die in den letzten fünf Jahren Mitglied in einer Organisation waren, die «gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet» ist – darunter auch die AfD.
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Die Partei wird in einer offiziellen Liste des rheinland-pfälzischen Innenministeriums als extremistische Organisation geführt – neben Gruppen wie der Hamas oder Al-Qaida. Diese Liste wurde den Bewerbern zusammen mit der Wahlausschreibung ausgehändigt. Der AfD-Bewerber Roberto Kiefer sieht darin einen schweren Eingriff in demokratische Rechte: «Das kommt einem Parteiverbot gleich», sagte er der Zeitung Junge Freiheit. Er will seine Kandidatur dennoch bei der Kreisverwaltung einreichen.
Kiefer informierte nach eigenen Angaben auch AfD-Bundespolitiker über die Praxis. Die entsprechende Klausel in der Erklärung lautet: «Auch bin oder war ich in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied in einer hiergegen gerichteten Organisation, insbesondere nicht in einer der extremistischen Organisationen, die in der aktuellen Fassung der vom Ministerium des Innern und für Sport […] zur Verfügung gestellten und mir mit der Belehrung ausgehändigten Liste extremistischer Organisationen.»
Ob andere Kommunen dem Beispiel folgen, ist derzeit offen.