«Riesen-Herausforderung»: Mindestlohn bringt Deutschlands Spargelbauern an den Anschlag
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«Riesen-Herausforderung»: Mindestlohn bringt Deutschlands Spargelbauern an den Anschlag

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«Riesen-Herausforderung»: Mindestlohn bringt Deutschlands Spargelbauern an den Anschlag
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Der steigende Mindestlohn bringt deutsche Spargelbauern zunehmend in Bedrängnis und löst Forderungen nach Sonderregeln für Saisonarbeitskräfte aus. Der Vorsitzende des Spargelvereins Beelitz, Jürgen Jakobs, erklärte in den sozialen Medien, die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar sei «eine Riesen-Herausforderung», wie das Portal Apollo News berichtet.

DANIEL KARMANN / KEYSTONE
Erntehelfer sticht Spargel auf einem Feld (Symbolbild)
DANIEL KARMANN / KEYSTONE

Die Betriebe sehen sich nach eigenen Angaben mit stark steigenden Kosten konfrontiert. Neben Energiepreisen, Bürokratie und regulatorischem Druck trifft sie insbesondere der Mindestlohn, da die arbeitsintensive Ernte auf zahlreiche Saisonkräfte angewiesen ist. «Das sind enorm steigende Kosten, und wir wollen ja unseren Spargel trotzdem so anbieten, dass die Bürger ihn auch kaufen können und wollen», sagte Jakobs.

Vor diesem Hintergrund fordert die Branche einen differenzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte. Konkret schlagen die Landwirte vor, rund 80 Prozent des regulären Mindestlohns anzusetzen. Dies sei nötig, um im Wettbewerb mit Importware bestehen zu können und die heimische Produktion zu sichern. Ohne Anpassungen drohe ein weiterer Rückgang des inländischen Spargelanbaus.

Die Bundesregierung lehnt solche Ausnahmen bislang ab. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verweist darauf, dass das Mindestlohngesetz keine Sonderregelungen zulasse und andernfalls der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt würde. Auch das Landwirtschaftsministerium schliesst sich dieser Einschätzung an.

Dem widerspricht die Branche unter Verweis auf ein Rechtsgutachten, das der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit weiteren Verbänden vorgelegt hat. Der Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker kommt darin zum Schluss, dass ein reduzierter Mindestlohn für Saisonkräfte weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht verstösst.

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