Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Radio Télévision Suisse (RTS) in die Schranken gewiesen. Stein des Anstosses: die Nachrichtensendung «19h30» vom 27. Mai 2024, die über die Volksinitiative «Für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit» berichtete.
Was die Zuschauer eigentlich als neutrale Information erwarten durften, geriet zum einseitigen Tribunal. Während die Gegner reichlich Redezeit erhielten – unter anderem Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider –, blieb das Ja-Komitee praktisch stumm. Selbst der Porträtbeitrag über Initiant Richard Koller beschränkte sich auf seine Person, ohne dessen Argumente zu beleuchten.
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Die UBI stellte fest, dass zentrale Punkte des Initiativtexts schlicht unterschlagen worden waren. So fehlte der Hinweis, dass die Vorlage nicht nur Impfzwang verhindern wollte, sondern auch, dass soziale und berufliche Nachteile ausbleiben sollten, wenn der Impfung nicht zugestimmt wird.
Damit kam das Kernanliegen der Initianten nicht zur Sprache. Stattdessen untermalten emotionale Bilder von Demonstranten die Position der Gegner.
Mit sechs zu drei Stimmen hiess die Beschwerdeinstanz die Eingabe gut. Sie stellte eine klare Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Vielfaltsgebots fest. Die SRG SSR muss nun innerhalb von sechzig Tagen aufzeigen, wie sie den Fehler zu korrigieren gedenkt.
Das Verdikt ist deutlich: In der heiklen Phase vor einer Volksabstimmung darf das öffentlich finanzierte Staatsmedium nicht Partei spielen.
Der Entscheid gegen RTS ist noch nicht rechtskräftig.