Russlands Vorgehen gegen die Ukraine: Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?
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Russlands Vorgehen gegen die Ukraine: Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?

Es gibt immer mehr Hinweise, dass Russland Kriegsverbrechen begeht. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Kriegsverbrechen: das Verbrechen, sich an einem ungerechtfertigten Angriffskrieg zu beteiligen, und die Verbrechen, die im Laufe eines Kriegs begangen werden, unabhängig also davon, ob der Krieg legal oder illegal ist.

Russlands Vorgehen gegen die Ukraine: Ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?

Es besteht kein Zweifel daran, dass Russlands Angriff auf die Ukraine nach jeder vernünftigen Definition dieses Begriffs ein Kriegsverbrechen darstellt. Das Problem ist aber, dass der Internationale Strafgerichtshof möglicherweise gegenüber Russland keine Zuständigkeit für die Verfolgung dieses Verbrechens hat. Denn Russland, übrigens auch die Ukraine, hat das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Der Internationale Strafgerichtshof ist für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig, die während eines Krieges gegen Zivilisten begangen werden, auch gegen nichtstaatliche Parteien. Aber der Nachweis solcher Verbrechen ist ein schwieriges Unterfangen, selbst wenn die Medien Beweise vorlegen, dass sehr viele Zivilisten getötet wurden.

Für eine Verurteilung muss die Strafverfolgung entweder beweisen können, dass die Zivilbevölkerung absichtlich angegriffen wurde. Wenn die Toten ein «Kollateralschaden» eines Angriffs auf militärische Ziele waren, muss sie beweisen können, dass das in keinem «proportionalen» Verhältnis zum militärischen Wert dieser «legitimen» Ziele stand.

Die in den Medien verbreiteten Beweise scheinen eine mögliche russische Verteidigung zu widerlegen, doch ist es im Nebel des Krieges nicht immer einfach, vor Gericht zulässige Beweise für die Absichten der militärischen und zivilen Führung sicherzustellen. Ich bin jedoch ziemlich zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft beweisen könnte, dass Russland Zivilisten ins Visier genommen hat und/oder dass die grosse Zahl der zivilen Todesopfer in keinem Verhältnis zum militärischen Wert der Ziele stand.

Was die Staatsanwälte allerdings nicht beweisen können, ist Völkermord. Sie werden ihn nicht beweisen können, weil es keinen gibt. Völkermord setzt die Absicht voraus, eine ganze rassische, religiöse, ethnische oder andere identifizierbare Gruppe auszurotten. Der Begriff deckt die massenhafte, wahllose Tötung von Zivilisten im Rahmen einer militärischen Aktion nicht ab. So stellten die Bombardierungen von Hiroshima, Dresden oder Tokio möglicherweise Kriegsverbrechen dar. Aber sie waren kein Völkermord.

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