Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellt die Strafbarkeit des Schwarzfahrens in Frage und spricht sich für eine Entkriminalisierung aus. «Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung», sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Hubig begründet ihren Vorstoss mit der Belastung von Justiz und Strafvollzug. Verfahren wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein binden erhebliche Ressourcen, die aus ihrer Sicht an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Zudem stellt sie die Verhältnismässigkeit in Frage: «Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schliesslich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?»
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Derzeit gilt Schwarzfahren als Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wer verhängte Geldstrafen nicht bezahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Gerade diese Praxis steht zunehmend in der Kritik, da sie vor allem sozial schwächere Personen trifft.
Im Rahmen der geplanten Reform des Strafrechts will die schwarz-rote Koalition die Regelung nun überprüfen. Ziel ist eine Modernisierung, bei der auch die Strafwürdigkeit bestimmter Delikte neu bewertet wird. Ob es zu einer konkreten Gesetzesänderung kommt, ist jedoch offen.