Die Schweiz ist häufig mit Beschwerden bei der Uno konfrontiert. Dies berichtet die Sonntagszeitung. Gemäss neuen Zahlen liegt sie mit rund 150 Entscheiden weltweit auf Rang zwei hinter Belarus. Beim Uno-Ausschuss gegen Folter steht die Schweiz mit 133 Fällen sogar an erster Stelle. Viele Beschwerden stammen von abgewiesenen Asylsuchenden, die ihre Ausschaffung verhindern wollen.
Steffen Schmidt/Keystone
Beschwerden können auch von Privatpersonen eingereicht werden. Im Aargauer Fall wurden die Eltern von der Organisation Handicap Inclusion unterstützt. Verfahren dauern oft mehrere Jahre. In dieser Zeit kann die Uno verlangen, nationale Urteile nicht umzusetzen.
Experten sehen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Zahl der Beschwerden und möglichen Menschenrechtsverletzungen. Staatsrechtsprofessor Markus Schefer sagt: «Es lohnt sich, eine Beschwerde einzureichen, weil die Entscheide der Uno hier ernst genommen werden.» Eine wichtige Rolle spielen demnach auch Nichtregierungsorganisationen.
Unklar ist, ob solche Uno-Anordnungen rechtlich verbindlich sind. Eine Uno-Sprecherin erklärt: «Uno-Ausschüsse haben festgehalten, dass Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Anordnungen zu vorsorglichen Massnahmen zu befolgen». Rechtsexperten in der Schweiz sind sich darüber uneinig.