«Selbstverteidigung der Demokratie»? Hessen will Mitarbeiter von Abgeordneten auf Verfassungstreue prüfen lassen
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«Selbstverteidigung der Demokratie»? Hessen will Mitarbeiter von Abgeordneten auf Verfassungstreue prüfen lassen

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«Selbstverteidigung der Demokratie»? Hessen will Mitarbeiter von Abgeordneten auf Verfassungstreue prüfen lassen
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Der hessische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, das Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen ab 2026 auf ihre Verfassungstreue prüfen lässt. Ziel ist es, mutmassliche Verfassungsfeinde vom Zugang zu Parlament und öffentlichen Mitteln auszuschliessen, berichtet die Welt. CDU, SPD, Grüne und FDP stimmten geschlossen für die Gesetzesänderungen – ein FDP-Politiker begründete das Vorgehen als «Selbstverteidigung der Demokratie» gegen Extremismus, Spionage und Desinformation. Die AfD sprach von einem «gezielten Angriff auf uns als politische Konkurrenz».

FABIAN SOMMER / KEYSTONE
«Selbstverteidigung der Demokratie»? Hessen will Mitarbeiter von Abgeordneten auf Verfassungstreue prüfen lassen
FABIAN SOMMER / KEYSTONE

Das sogenannte Demokratieschutzgesetz sieht ein dreistufiges Prüfverfahren vor. Mitarbeiter sollen zunächst per Selbstauskunft ihre Strafregister und politische Vergangenheit offenlegen. Die Landtagsverwaltung kann zusätzlich Führungszeugnisse und Erkenntnisse vom Verfassungsschutz und vom Landeskriminalamt einholen. Betroffen sind rund 470 Personen, die in Fraktionen und Abgeordnetenbüros tätig sind.

Scharfe Kritik kam von der AfD. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Frank Grobe warf den Initiatoren vor, die Gewaltenteilung auszuhebeln: Der Verfassungsschutz, eine dem Innenministerium unterstellte Behörde, solle nun über die Finanzierung politischer Konkurrenz mitentscheiden. Die Regelungen seien vage formuliert und eröffneten politische Willkür, so Grobe. Besonders kritisierte er, dass über Ressourcenverteilung letztlich das Präsidium des Landtags entscheide – ein Gremium, in dem bislang kein AfD-Politiker vertreten ist.

Das hessische Gesetz soll am 1. Februar 2026 in Kraft treten.

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