SP-Co-Präsident Cédric Wermuth will bei den eidgenössischen Wahlen 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – obwohl für ihn in seiner Kantonalpartei eigentlich eine Amtszeitbeschränkung gilt. Die Geschäftsleitung der SP Aargau schlägt den Delegierten deshalb vor, ihm erneut eine Sondergenehmigung zu erteilen und ihn vorzeitig als Kandidaten zu nominieren.
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Wermuth sitzt seit 2011 im Nationalrat und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Nach den Statuten der SP Aargau ist die Parlamentszugehörigkeit grundsätzlich auf zwölf Jahre begrenzt. Eine weitere Kandidatur ist nur möglich, wenn der Parteitag eine Ausnahme beschliesst. Für eine solche Sondergenehmigung ist eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten erforderlich.
Bereits vor den Wahlen 2023 hatte Wermuth diese Hürde überwunden. Damals bewilligten die Delegierten eine Ausnahme von der Amtszeitbeschränkung. Nun soll erneut darüber entschieden werden. Die Parteigeschäftsleitung begründet ihren Vorschlag unter anderem mit Wermuths Funktion als Co-Präsident der SP Schweiz. Diese Kombination sei «politisch besonders wertvoll», heisst es in der Mitteilung der Kantonalpartei.
Der Parteitag der SP Aargau soll am 25. April über die vorgezogene Nomination befinden. Der Entscheid hat auch Auswirkungen auf die nationale Parteiführung. Wermuth beabsichtigt, im Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz zu kandidieren. Dafür müsse frühzeitig Klarheit bestehen, ob er weiterhin als Nationalratskandidat seiner Kantonalpartei antreten kann.