Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, berichtet die Bild-Zeitung. Für Gutverdiener bedeutet das: Sie sollen künftig auf einen grösseren Teil ihres Einkommens Sozialabgaben leisten.
Konkret soll die Obergrenze für Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro pro Monat steigen – gegenüber aktuell 8050 Euro. In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Grenze bei 5812,50 Euro liegen, bislang sind es 5512,50 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden: Wer im kommenden Jahr mehr als 6450 Euro brutto verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln.
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Die Änderungen beruhen laut Bundesarbeitsministerium auf einer festgelegten Formel, die die Lohnentwicklung berücksichtigt. Diese sei 2024 um 5,16 Prozent gestiegen. Es bestehe allerdings «kein normatives Ermessen».