SPD-Justizministerin Stefanie Hubig plant härtere Strafen bei Volksverhetzung
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

SPD-Justizministerin Stefanie Hubig plant härtere Strafen bei Volksverhetzung

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
SPD-Justizministerin Stefanie Hubig plant härtere Strafen bei Volksverhetzung
SPD-Justizministerin Stefanie Hubig plant härtere Strafen bei Volksverhetzung
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Volksverhetzungs-Paragrafen verschärfen – und Personen, die deswegen verurteilt wurden, künftig das passive Wahlrecht entziehen lassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte bei Freiheitsstrafen ab sechs Monaten nicht nur die Amtsfähigkeit, sondern auch das Recht zur Kandidatur entziehen können – für bis zu fünf Jahre. Zuerst berichtet hatte darüber das Portal Legal Tribune Online.

SEBASTIAN GOLLNOW / KEYSTONE
SPD-Justizministerin Stefanie Hubig plant härtere Strafen bei Volksverhetzung
SEBASTIAN GOLLNOW / KEYSTONE

Ziel der Neuregelung sei es, «die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens» vor Personen zu schützen, die sich «agitatorisch-aggressiv» gegen Grundwerte richten, heisst es im Entwurf. Parallel soll auch das Strafmass für Volksverhetzung erhöht werden – von bislang drei auf künftig fünf Jahre.

Der Vorstoss baut auf Vorarbeiten der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser auf, geht aber deutlich weiter: Während der Koalitionsvertrag noch von einem Wahlrechtsentzug bei wiederholter Verurteilung sprach, soll nun bereits eine einzelne Freiheitsstrafe genügen.

Bisher war ein solcher Eingriff nur bei besonders schweren Delikten wie Mord, Raub oder schwerer Körperverletzung möglich – und galt als politisch sensibles Terrain. Ohne Verurteilung kann ein Wahlrechtsentzug bislang nur durch das Bundesverfassungsgericht angeordnet werden.

Die Reform dürfte vor allem Vertreter der AfD treffen, die in den letzten Jahren immer wieder mit Verfahren wegen Volksverhetzung konfrontiert waren. Prominentestes Beispiel ist Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke. Gegen ihn wurde zwar wiederholt ermittelt – bislang allerdings ohne rechtskräftige Verurteilung.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.