Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Volksverhetzungs-Paragrafen verschärfen – und Personen, die deswegen verurteilt wurden, künftig das passive Wahlrecht entziehen lassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte bei Freiheitsstrafen ab sechs Monaten nicht nur die Amtsfähigkeit, sondern auch das Recht zur Kandidatur entziehen können – für bis zu fünf Jahre. Zuerst berichtet hatte darüber das Portal Legal Tribune Online.
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Ziel der Neuregelung sei es, «die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens» vor Personen zu schützen, die sich «agitatorisch-aggressiv» gegen Grundwerte richten, heisst es im Entwurf. Parallel soll auch das Strafmass für Volksverhetzung erhöht werden – von bislang drei auf künftig fünf Jahre.
Der Vorstoss baut auf Vorarbeiten der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser auf, geht aber deutlich weiter: Während der Koalitionsvertrag noch von einem Wahlrechtsentzug bei wiederholter Verurteilung sprach, soll nun bereits eine einzelne Freiheitsstrafe genügen.
Bisher war ein solcher Eingriff nur bei besonders schweren Delikten wie Mord, Raub oder schwerer Körperverletzung möglich – und galt als politisch sensibles Terrain. Ohne Verurteilung kann ein Wahlrechtsentzug bislang nur durch das Bundesverfassungsgericht angeordnet werden.
Die Reform dürfte vor allem Vertreter der AfD treffen, die in den letzten Jahren immer wieder mit Verfahren wegen Volksverhetzung konfrontiert waren. Prominentestes Beispiel ist Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke. Gegen ihn wurde zwar wiederholt ermittelt – bislang allerdings ohne rechtskräftige Verurteilung.