SRF wird gerügt. Der Sender hätte über die RKI-Protokolle berichten müssen. Das Schweigen sei «programmrechtswidrig» gewesen, sagt die Unabhängige Beschwerdeinstanz
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SRF wird gerügt. Der Sender hätte über die RKI-Protokolle berichten müssen. Das Schweigen sei «programmrechtswidrig» gewesen, sagt die Unabhängige Beschwerdeinstanz

Die Wissenschaft hatte während der Corona-Zeit der Politik zu folgen. Wissenschaftliche Erkenntnisse mussten zurückstehen, wenn die Regierung ihre Massnahmen durchdrücken wollte.

Das zeigten die Protokolle aus dem deutschen Robert-Koch-Institut (RKI), die lange nach Corona an die Öffentlichkeit kamen. In deutschen Medien wurde darüber breit berichtet.

In der Schweiz hingegen schwiegen die Kanäle von SRF die Enthüllungen tot. Die Begründung von Chefredaktor Tristan Brenn: Unser Land sei davon nicht betroffen. Obwohl sich die Schweiz erwiesenermassen bei der Corona-Politik von den Nachbarländern inspirieren liess. Und obwohl sich auch unsere Wissenschaftler unzählige Male auf das RKI beriefen.

SRF wird gerügt. Der Sender hätte über die RKI-Protokolle berichten müssen. Das Schweigen sei «programmrechtswidrig» gewesen, sagt die Unabhängige Beschwerdeinstanz

Dieses seltsame publizistische Verständnis hatte bereits die Ombudsstelle der SRG im vergangenen Jahr kritisiert. Dass SRF nicht berichtet habe, sei «nicht nachvollziehbar».

Zu diesem Schluss kommt nun auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Ein Beschwerdeführer hatte dort vorgebracht, die RKI-Protokolle seien auch in der Schweiz «von öffentlichem Interesse» gewesen.

Das sieht die UBI auch so und hiess die Beschwerde gut. Der Verzicht auf eine Berichterstattung sei ein Verstoss gegen das Programmrecht.

Das Schweigen zu den Erkenntnissen habe zu einer «Unausgewogenheit in der Berichterstattung über die Aufarbeitung der Pandemie» geführt, was eine Verletzung des Vielfaltsgebots darstelle.

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