Staat vergoldet seine Angestellten: Durchschnittslohn in der Privatwirtschaft ist 88.896 Franken, beim Bund sind’s satte 117.176 Franken
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Staat vergoldet seine Angestellten: Durchschnittslohn in der Privatwirtschaft ist 88.896 Franken, beim Bund sind’s satte 117.176 Franken

Wer bei Zahltag Wert auf ein dickes Portemonnaie legt, der sollte sich künftig beim Staat um Arbeit bewerben.
Dies zeigt die Studie «Lohnprämie von Staatsangestellten: Verwaltungslöhne unter der Lupe» des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern.

Denn: In der Privatwirtschaft betrug der durchschnittliche Jahreslohn für eine Vollzeitstelle über die Jahre 2018 bis 2020 88.896 Franken. Bei der Bundesverwaltung waren es im gleichen Zeitraum 117.176 Franken.

© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
Employees work on their computers at the Office of the Zug Commercial Registry, pictured in Zug, Switzerland, on March 1, 2018
© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

Wie lässt sich dieser Lohnunterschied erklären?

Das versuchten Studienautoren um Prof. Dr. Christoph Schaltegger mittels einer systematischen Lohnanalyse herauszufinden. Dafür ermittelten die Autoren statistische Zwillinge aus Privatwirtschaft und Verwaltung. So wurde zum Beispiel der Lohn einer 40- bis 45-jährigen promovierten Ökonomin aus der Privatwirtschaft mit dem Lohn einer Bundesangestellten verglichen, die ein gleichwertiges Profil aufweist und derselben Tätigkeit nachgeht.

Faktoren wie der höchste Bildungsabschluss, die Studienrichtung, die Anstellungsdauer und das Alter sowie das Geschlecht wurden berücksichtigt. Danach versuchten die Autoren, die Ursachen für die erwähnten Lohnunterschiede zu eruieren.

Wichtig hierbei sind die sogenannten Lohnprämien: Verwaltungsangestellte erhielten diese – im Gegensatz zu Beschäftigten der Privatwirtschaft – auf allen Ebenen. In der Fachsprache nennt sich dies der «Public-Private-Sector-Pay-Gap». Bei der Bundesverwaltung sei diese Kluft durchschnittlich am höchsten: Ganze 11,6 Prozent. Bei den Kantonsverwaltungen betrage der Lohnunterschied zur Privatwirtschaft 4,3 Prozent, bei den Gemeinden immerhin noch 3,4 Prozent.

Am höchsten sei die Verwaltungslohnprämie am unteren Ende der Lohnverteilung. Diese tiefen Löhne würden folglich beim Staat stärker angehoben gegenüber jenen aus der Privatwirtschaft. Somit öffne sich die Lohnschere im Vergleich stärker gegen unten.

Das werfe die Frage auf: Betreibt der Staat mittels Lohnprämienauszahlung gar Sozial- und Gesellschaftspolitik?
Bei steigenden Verwaltungslöhnen gleichen sich diese den marktüblichen übrigens wieder an; am stärksten auf Kantons- und Gemeindeebene. Es überrasche daher wenig, dass Verwaltungsangestellte im Schnitt zufriedener seien mit ihrem Erwerbseinkommen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass in der Lohnverteilung der Verwaltung die zwei extremen Enden der Privatwirtschaft fehlten. Tiefstlöhne fände man in dort in der Regel ebenso wenig wie das staatliche Pendant zum Spitzengehalt eines CEO einer internationalen Unternehmung. Allerdings, so schreiben die Autoren, können die Löhne der Bundesverwaltung durchaus mit jenen in der Finanz- und Versicherungsbranche mithalten. Und insbesondere mit steigendem Alter und steigender Anstellungsdauer stiegen auch die Prämien. Es zahlt sich also aus, dem Fiskus als Arbeitskraft treu zu bleiben.

Und noch etwas zahlt sich aus: Die Wahl des Studienfachs oder der Berufsausbildung. So verfügten 41 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Sektor über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, aber nur 21 Prozent der Beschäftigten im privaten Sektor. Hinsichtlich Studienfachwahl liege der augenscheinlichste Unterschied im Bereich Pädagogik: 21 Prozent der Verwaltungsangestellten verfügten über diesen Abschluss, aber nur 2 Prozent der in der Privatwirtschaft Beschäftigten.

Die Studienautoren schlussfolgern, dass der Staat als grösster (und wichtigster) Arbeitgeber der Schweiz auch Taktgeber auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt sei. Werbe dieser systematisch mit hohen Löhnen, verzerre dies einen fairen Wettbewerb um Arbeitskräfte. Ergo sähen sich private Arbeitgeber gezwungen, ihre Löhne über die Marktlöhne anzuheben.

Weiter setze der Staat punkto Studienwahl Fehlanreize, da er attraktive Stellen für Studienfächer schaffe, die sich ansonsten nicht so grosser Beliebtheit erfreuten. Hinzu komme, dass sämtliche Staatsebenen um dieselben Arbeitskräfte buhlten. Denn bei den Lohnhöhen gelte: Bund vor Kanton und Gemeinden. Dies sei dem Föderalismus wahrscheinlich wenig zuträglich, da der Zentralstaat letztendlich immer noch am zahlungskräftigsten ist.

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