Stadtberner Verkehrsplaner Karl Vogel alias Manuk Mirage darf nun doch nicht von Ostasien aus den Verkehr in der Heimat steuern
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Stadtberner Verkehrsplaner Karl Vogel alias Manuk Mirage darf nun doch nicht von Ostasien aus den Verkehr in der Heimat steuern

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Stadtberner Verkehrsplaner Karl Vogel alias Manuk Mirage darf nun doch nicht von Ostasien aus den Verkehr in der Heimat steuern
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Im Artikel «Ist Bern noch zu retten» vom 3. Dezember 2025 zitierte die Weltwoche Aussagen des Berner Verkehrsplaners Karl Vogel, der sich neuerdings Manuk nennt und sich «als Frau ansprechen» lässt, «aber nicht immer». Erstmals stehe somit eine «höhere Kaderperson zu ihrer fluiden Geschlechtsidentität», schrieb der Bund. Vogel fühle sich dabei von Gemeinderat Matthias Aebischer (SP) «gesehen, respektiert und geschützt».

Stadtberner Verkehrsplaner Karl Vogel alias Manuk Mirage darf nun doch nicht von Ostasien aus den Verkehr in der Heimat steuern

Eine Begegnung mit dieser Person beschrieb das Blatt so: «Als Erstes ist das Klacken hochhackiger Schuhe vernehmbar. Manuk Vogel begrüsst herzlich, fährt sich mit langen Fingernägeln durchs lila-blonde Haar und führt in ein Besprechungszimmer.» Dort habe er/sie verraten: «Mein gewünschter Nachname ist ‹Mirage› – Fata Morgana. Weil ich etwas bin, das sich zeigt und doch nicht festlegbar ist. Ich möchte vier Monate nach Ostasien reisen – halb als Ferien, halb in Teilzeit-remote-Form.»

Dazu hat sich nun der Arbeitgeber gemeldet. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün legt Wert auf die Feststellung: «Manuk Vogel hat zwar im erwähnten Bund-Interview den Wunsch geäussert, eine Reise anzutreten und Teilzeit remote zu arbeiten. Dies wurde vom Direktor für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Matthias Aebischer, jedoch nicht bewilligt.»

Es sei daher nicht zutreffend, dass der Angestellte «monatelang mit reduzierter Lohnfortzahlung in Asien herumstreifen und von dort aus den Verkehr in der Heimat steuern» könne. Im Übrigen beschränke sich die Bewilligung regelmässiger oder über einen gewissen Zeitraum andauernder mobiler Arbeit auf Arbeitsorte in der Schweiz. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen könnten «überwiegende Interessen Arbeiten aus dem Ausland rechtfertigen». Diese überwiegenden Interessen seien im konkreten Fall nicht gegeben. Manuk Vogel sei aktuell zu 100 Prozent im Urlaub und arbeite nicht, auch nicht Teilzeit.

Als Stadtberner Kaderbeamter in Ostasien herumhängen und nebenbei der gutbezahlten Arbeit nachgehen: Das bleibt also eine Fata Morgana.

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