Die Debatte um den Anbindungsvertrag mit der EU nimmt Fahrt auf. Eine entscheidende Frage dabei ist, ob das Abkommen nur eine Mehrheit der Bevölkerung braucht oder ob auch die Mehrzahl der Kantone zustimmen muss.
Die Landesregierung will die Kantone in dieser Volksabstimmung entmachten. Kein Wunder, denn ein Ständemehr wird schwierig zu erreichen sein. Ein Befürworter der Vereinbarung brachte es im Gespräch mit der Weltwoche kürzlich auf den Punkt: «Wenn das Ständemehr notwendig ist, hat der Deal keine Chance. Dann ist der Vertrag tot.»
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Nur: Es ist schwer nachzuvollziehen, weshalb die Kantone bei dieser Schicksalsabstimmung ausgehebelt werden sollen. Am 25. November 2015 entschied die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des schweizerischen Bundesgerichts, dass das Freizügigkeitsabkommen unbedingten Vorrang vor der schweizerischen Bundesverfassung und überhaupt dem innerstaatlichen Recht hat. Das heisst: Das oberste Gericht des Landes kam zur Überzeugung, dass die EU-Verträge als völkerrechtliche Abkommen Vorrang vor der der Konstitution der Schweiz haben.
SVP-Nationalrat Thomas Matter gelangt deshalb mit einer Interpellation direkt an die Richter in Lausanne. «Wenn die bilateralen Verträge I der Schweiz mit der EU über der Bundesverfassung stehen, gilt das auch für das noch weiter gehende neue Paket Schweiz–EU», schreibt der Zürcher in seinem Vorstoss. Und: Wenn die Rechtsprecher ihre Position bestätigen, müsste «dieses Paket Schweiz–EU bei der kommenden Volksabstimmung nicht mindestens dieselbe demokratische Anforderung – obligatorisches Referendum – erfüllen wie eine Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung?».
Man darf gespannt sein, wie die Richter antworten. Signalisiert das Bundesgericht, dass das Ständemehr angebracht wäre, dürfte es für das Parlament schwierig werden, die Kantone auszuhebeln.