Ukrainische Geflüchtete in der Schweiz sollen trotz Job weiterhin erst nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten – nicht schon nach drei Jahren. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat eine entsprechende Initiative mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das berichtete Blick.ch.
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Der Vorschlag kam von Nationalrat Reto Nause (Mitte, BE). Er wollte berufstätigen Geflüchteten mit Schutzstatus S schneller eine Perspektive bieten – auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Nationalratskommission hatte den Plan knapp unterstützt.
Die Ständeratskommission war dagegen: Zwar brauche die Schweiz Fachkräfte, hiess es. Aber es sei ungerecht, Ukrainerinnen und Ukrainer besser zu behandeln als andere Flüchtlingsgruppen. Zudem habe der Bundesrat bereits Massnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration beschlossen.
Ende April 2025 waren rund 32 Prozent der Geflüchteten mit Schutzstatus S erwerbstätig – bei jenen mit drei Jahren Aufenthalt etwas mehr. Der Bundesrat erwartet, dass bis Ende 2025 mindestens die Hälfte von ihnen arbeitet. Programme zur Jobvermittlung und Diplomanerkennung sind bereits angelaufen.