Seit 2021 stellte Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender und amtierender Bundeskanzler, Hunderte Strafanträge wegen angeblicher Beleidigungen gegen seine Person. Das belegen exklusive Dokumente, die der Welt am Sonntag vorliegen. In mehreren Fällen kam es daraufhin sogar zu Hausdurchsuchungen – etwa wegen der Bezeichnungen «kleiner Nazi» oder «drecks Suffkopf». Eine dieser Durchsuchungen wurde später für rechtswidrig erklärt.
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Laut Merz’ Abgeordnetenbüro wurden diese Verfahren in der letzten Legislaturperiode angestossen, als er noch Oppositionsführer war. Unterstützt wurde er dabei zeitweise von der Agentur So Done, die im Internet gezielt nach Beleidigungen gegen Politiker sucht und diese zur Anzeige bringt. Die Hälfte der zivilrechtlich erstrittenen Summe behält die Agentur ein.
Ein besonders brisanter Fall betrifft einen Tweet vom September 2023 mit der Aussage, man könne Merz’ «verbalen Output» nicht von seinem «analen» unterscheiden». Die Staatsanwaltschaft Berlin wertete den Vorgang als politisch motivierte Kriminalität, das Bundeskriminalamt ermittelte – obwohl Merz keinen Strafantrag gestellt hatte. Möglich wird dies durch Paragraf 188 StGB, der Beleidigungen gegen Politiker auch ohne deren Antrag verfolgt.
Merz selbst unterzeichnete laut einem Dokument vom Februar 2025 zuletzt noch einen Strafantrag eigenhändig. Laut einem Sprecher der Bundesregierung gab es allein in diesem Jahr «mehr als 170 Kontaktaufnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaften» wegen mutmasslicher Beleidigungen – ohne dass Merz die Verfahren selbst initiiert hatte.