Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 eingereicht. Dies berichtet der Stern. Die Partei will nach eigenen Angaben wegen «struktureller Fehler» eine Neuauszählung der Stimmen erreichen.
In dem 177 Seiten langen Dokument, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweist das BSW auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählern. Diese sollen mutmassliche Fehler bei der Auszählung belegen. Parteichefin Amira Mohamed Ali sagte dem Stern: «Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zu Lasten des BSW hinweisen.» Weiter erklärte sie: «Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.»
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Sahra Wagenknecht sagte dem Magazin: «Unregelmässigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten» seien klar nachgewiesen. Man klage nicht auf den Einzug in den Bundestag, sondern auf die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses.
Laut amtlichem Endergebnis vom 23. Februar 2025 erreichte das BSW 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte die 5-Prozent-Hürde um 9529 Stimmen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hatte die Einsprüche zuvor als unbegründet bewertet, das Parlament lehnte eine Neuauszählung ab.