Thiam gnadenlos: Vor Gericht erlitt der Ex-CS-Boss eine Pleite. Seine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung gegen seine Ex-Assistentin war chancenlos. Jetzt zieht er den Fall weiter
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Thiam gnadenlos: Vor Gericht erlitt der Ex-CS-Boss eine Pleite. Seine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung gegen seine Ex-Assistentin war chancenlos. Jetzt zieht er den Fall weiter

Dieser Text erschien zuerst auf dem Onlineportal Inside Paradeplatz.

Tidjane Thiam zeigt sein ungnädiges Gesicht. Den Freispruch vom Dienstag gegen seine Ex-Haushälterin will der einstige Chef der Credit Suisse nicht akzeptieren.

Laut dem Anwalt der Frau hat Thiam Berufung gegen den Richterentscheid angekündigt.

Was Thiam dazu bewogen hat, ist unklar.

Klar ist: Die Haushälterin, die im Sommer 2015 Thiam an die Goldküste gefolgt war, nachdem dieser den Topjob am Paradeplatz angetreten hatte, wurde auf der ganzen Linie von Schuld freigesprochen.

ENNIO LEANZA / KEYSTONE
Tidjane Thiam, CEO of Swiss bank Credit Suisse, waits prior the press conference of the full-year results of 2019 in Zurich, Switzerland, Thursday, Feburary 13, 2020
ENNIO LEANZA / KEYSTONE

Thiams Vorwurf, sie habe ihn versucht zu nötigen, treffe nicht zu, so das Meilener Gericht. Es ging um eine Zuschrift der Frau an eine andere Mitarbeiterin Thiams, dessen Verhalten dem Olympischen Komitee zu melden.

Dort sitzt Thiam im obersten Gremium. Thiam hatte darauf Strafanzeige gegen die Frau eingereicht.

Hintergrund war ein laufender Arbeitsrechtsstreit, bei dem die Klägerin zuvor mehrere Hunderttausend Franken gefordert hatte.

Ende 2023 erhielt sie 200.000 Franken zugesprochen, der Entscheid der Zivilinstanz ist rechtskräftig.

Bis jetzt hat Thiam seine Schuld der Frau gegenüber nicht beglichen.

Die Story mit dem Prozess und der krachenden Niederlage fand weitherum mediales Echo. Nicht nur in der Schweiz.

Die Financial Times, die Thiam stets wohlgesinnt gewesen war, berichtete diese Woche ebenfalls darüber. Der Bericht der weltweit stark beachteten Zeitung stellte Thiam in kein günstiges Licht.

«The woman’s lawyer, Stephan Reinhardt, said in court that his client had not been able to take holiday or time off during her period working for Thiam», hielt das Finanzblatt fest.

Der Ex-CS-Chef wird als no mercy-Arbeitgeber skizziert. «Following her hospitalisation she was fired by Thiam, the court was told.»

Das Bezirksgericht Meilen war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, der Gang zum Olympischen Komitee durch die Angeklagte wäre kein Nötigungsversuch gewesen.

Dies hätte für Thiam keine Gefahr bedeutet.

Thiams Entscheid, den Fall ans kantonalzürcher Obergericht weiterzuziehen, wirft ein Licht auf dessen Persönlichkeit.

I’m the Boss, don’t mess with me – so die Botschaft.

Das zieht sich wie ein roter Faden durch Thiams Schweizer Zeit.

In der CS schuf sich Thiam mit ihm ergebenen Mitstreitern einen Machtapparat.

Wer nicht mehr unbedingten Gehorsam zeigte, fiel schnell in Ungnade, so Iqbal Khan und Peter Goerke.

Sowohl der hohe Wealth-Management-Chef als auch der Leiter von Human Resources wurden Opfer von Beschattungen.

Der CS-VR unter Führung von Urs Rohner und Severin Schwan hatte grösste Mühe, Thiam abzusetzen.

Dieser wurde von einflussreichen Grossaktionären aus den USA gestützt, die eigene Pläne mit der CS verfolgten.

Am Ende kostete die Spy-Affäre, wie die Beschattungen in der Ära von Thiam genannt wurden, die CS viel Energie und Zeit.

Als ein Jahr später, im Frühling 2021, zwei Milliarden-Doppelhammer (Archegos, Greensill) eintraten, knickte die CS ein.

Der Weg zum endgültigen Untergang war vorgezeichnet.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.