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Trotz Sexualdelikt an Minderjährigen: Verurteilte Pädagogen kommen doch nicht auf schwarze Liste

Eine schwarze Liste soll Kinder vor Belästigung und Missbrauch durch übergriffige Pädagogen schützen. Die «Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» ist bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hinterlegt. Eine Weisung der EDK hält seit fünf Jahren explizit fest, dass alle Kantone alle Fälle melden müssen.

© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
Zwei Schuelerinnen der Klasse 21-M2
© KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER

Kantone und auch Gemeinden können über die EDK Namen von Bewerbern abfragen, um zu prüfen, ob diese auf der schwarzen Liste stehen oder nicht.

Recherchen der Basler Zeitung haben nun ergeben, dass Lehrer, denen Sexualdelikte an Kindern vorgeworfen werden, nicht auf der schwarzen Liste stehen.

So auch hier: Ein ehemaliger Lehrer wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt, wie sich aus dem Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten AG ergibt. Der Schüler hatte ihm über Snapchat anvertraut, dass er schwul sei, woraufhin sie sich in den Sommerferien 2020 privat trafen und es zu Zärtlichkeiten sowie Oral- und Analverkehr kam. Der Pädagoge wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einem lebenslangen Berufsverbot mit Minderjährigen verurteilt. Obwohl der Kontakt einvernehmlich war, war der Schüler zum Tatzeitpunkt erst fünfzehn Jahre alt.

Der Verurteilte wurde jedoch nicht ins Register eingetragen.

Simone Strub Larcher, Leiterin Kommunikation im Aargauer Erziehungsdepartement, begründet dies damit, dass das Gericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat. Es bestehe praktisch keine Gefahr, dass die Person eine Tätigkeit mit Minderjährigen ausüben könne.

Gegenwärtig gibt es in der Schweiz 92 Einträge von Lehrkräften ohne Unterrichts- oder Berufsausübungsbewilligung auf der so genannten Liste, und dies bei 125.416 aktiven Lehrkräften. Einige Kantone haben aus verschiedenen Gründen noch keinen Eintrag vorgenommen. Mal hiess es, man habe keine Fälle oder man habe noch keine gesetzliche Grundlage für das Führen der Liste geschaffen.

Wenn man bedenkt, mit welchem Eifer die Schulbehörden in der Zeit von Corona gegen Lehrkräfte vorgegangen sind, die sich gegen die Massnahmen ausgesprochen haben – obwohl die Kinder am wenigsten anfällig für das Virus waren –, dann kann man die Lässigkeit im Umgang mit dieser schwarzen Liste überhaupt nicht verstehen.

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